Betreff
Bebauungsplan Nr. 143 der Gemeinde Apen - Apen, Südlich Osterende -; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/240/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Sachverhalt:

Um die Wohnbaulandentwicklung im Ort Apen weiter zu fördern hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 143 der Gemeinde Apen – Apen, Südlich Osterende – mit einem allgemeinen Wohngebiet und einem Mischgebiet beschlossen.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 25.05.2022 bis einschließlich 27.06.2022 statt.

 

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2022 wurde der Geltungsbereich angepasst.

 

Die öffentliche Auslegung mit geändertem Geltungsbereich gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 statt. Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 24.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 statt.

 

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.11.2023 vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten werden gemäß den Regelungen des Erschließungsvertrages von den Erschließungsträgern übernommen.

 


Anlagen:

-       Planzeichnung

-       Begründung inkl. Umweltbericht

-       Städtebauliches Konzept

-       Bestandsplan Biotoptypen

-       Schalltechnische Stellungnahme

-       Entwässerungskonzept

-       Abwägung frühzeitige Beteiligung

-       Abwägung Auslegung