Sachverhalt:
Mit Beendigung des Schuljahres 2021/2022 lief die Schulform
„Oberschule“ für unsere weiterführende Schule aus. Alle Jahrgänge 5 bis 10
unterliegen seitdem der Schulform „Integrierte Gesamtschule“. Aufgrund der
durchgehend über die Mindestanforderung der Genehmigung (3-Zügigkeit)
hinausgehenden Auslastung der IGS kann von einem Fortbestand der Schulform IGS
ausgegangen werden.
Erziehungsberechtigte können die Schulform der
weiterführenden Schule frei wählen. Dies hat zur Folge, dass auch
Schüler*innen, die nicht in der Gemeinde Apen wohnen, bei der IGS Augustfehn
angemeldet werden können, sofern die Schulform IGS an ihrem Wohnsitz nicht
angeboten wird.
Je Jahrgang besuchen ca. 25% auswärtige Schüler*innen die IGS
Augustfehn.
Der größte Anteil der auswärtigen Schüler*innen kommt aus dem
Gebiet der Stadt Westerstede. Zusätzlich kommen aktuell 38 Schüler*innen aus
dem Landkreis Leer
Grundsätzlich sieht das Niedersächsische Schulgesetz eine
automatisch eintretende Möglichkeit der Schulkostenabrechnung mit den
auswärtigen Schulträgern vor. Davon ausgenommen ist die Abrechnung zwischen
Schulträgern innerhalb eines Landkreises. Hier ist eine Abrechnung nur nach
vertraglicher Vereinbarung möglich.
Daraufhin wurde mit der Stadt Westerstede ein Vertrag zur
Schulkostenabrechnung geschlossen. Hier wurde erstmalig im Jahr 2023 ein
vereinbarter Pauschalbetrag von 900,00 € je Schüler*in abgerechnet. Dabei wurde
der Stadt Westerstede eine Interessenquote von 20 % gewährt. Seinerzeit wurde
ein kostendeckender Betrag je Schüler*in von 1.129,65 € ermittelt.
Zusätzlich bestünde nun die Möglichkeit die Schulkosten mit dem Landkreis Leer abzurechnen.
Finanzierung:
Anlage: