Betreff
Schulkostenabrechnung Landkreis Leer
Vorlage
MV/489/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Beendigung des Schuljahres 2021/2022 lief die Schulform „Oberschule“ für unsere weiterführende Schule aus. Alle Jahrgänge 5 bis 10 unterliegen seitdem der Schulform „Integrierte Gesamtschule“. Aufgrund der durchgehend über die Mindestanforderung der Genehmigung (3-Zügigkeit) hinausgehenden Auslastung der IGS kann von einem Fortbestand der Schulform IGS ausgegangen werden.

 

Erziehungsberechtigte können die Schulform der weiterführenden Schule frei wählen. Dies hat zur Folge, dass auch Schüler*innen, die nicht in der Gemeinde Apen wohnen, bei der IGS Augustfehn angemeldet werden können, sofern die Schulform IGS an ihrem Wohnsitz nicht angeboten wird.

 

Je Jahrgang besuchen ca. 25% auswärtige Schüler*innen die IGS Augustfehn.

Der größte Anteil der auswärtigen Schüler*innen kommt aus dem Gebiet der Stadt Westerstede. Zusätzlich kommen aktuell 38 Schüler*innen aus dem Landkreis Leer

 

Grundsätzlich sieht das Niedersächsische Schulgesetz eine automatisch eintretende Möglichkeit der Schulkostenabrechnung mit den auswärtigen Schulträgern vor. Davon ausgenommen ist die Abrechnung zwischen Schulträgern innerhalb eines Landkreises. Hier ist eine Abrechnung nur nach vertraglicher Vereinbarung möglich.

 

Daraufhin wurde mit der Stadt Westerstede ein Vertrag zur Schulkostenabrechnung geschlossen. Hier wurde erstmalig im Jahr 2023 ein vereinbarter Pauschalbetrag von 900,00 € je Schüler*in abgerechnet. Dabei wurde der Stadt Westerstede eine Interessenquote von 20 % gewährt. Seinerzeit wurde ein kostendeckender Betrag je Schüler*in von 1.129,65 € ermittelt.

Zusätzlich bestünde nun die Möglichkeit die Schulkosten mit dem Landkreis Leer abzurechnen.


Finanzierung:


Anlage: