Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird festgesetzt auf 27,95 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser.
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
11.
Satzung
zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über
die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser
aus
Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023
(Nds. GVBl. S. 250), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
(NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 589), hat der Rat der Gemeinde Apen
in seiner Sitzung am 19.12.2023 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes
Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom
14.12.2021 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 27 vom 17.12.2021) wird
wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 27,95 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.
Apen, den 19.12.2023
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)
Sachverhalt:
Die Fäkalschlammgebühren wurden für das Jahr 2024 neu kalkuliert. Aufgrund der Neuausschreibung der Fäkalschlammabfuhr zum Jahr 2022 konnte die Gebühr im Jahr 2023 stabil bei 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser gehalten werden. Außerdem war es möglich, das Defizit der Vorjahre deutlich zu reduzieren.
Für das Jahr 2024 wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Gebühr auf 27,95 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben abzusenken.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral. Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.
Anlagen:
Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen