Beschlussvorschlag:
Die 4. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Gemeinde Apen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Alle drei
Jahre ist gem. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetztes ein neuer
Gleichstellungsplan aufzustellen. Der letzte Gleichstellungsplan wurde für die
Jahre 2021 bis 2023 aufgestellt und ist somit für die Jahre 2024 – 2026
fortzuschreiben.
Der
Gleichstellungsplan beinhaltet eine Bestandsanalyse der Beamten und
Tarifbeschäftigten zum Stichtag 30.06.2023, eine Vergleichsanalyse gegenüber
dem letzten Zeitraum, eine Fluktuationsabschätzung sowie Ziele und Maßnahmen
zum Abbau von Unterrepräsentanzen.
Für den
diesjährigen Zeitraum wurde bei den Zielen und Maßnahmen der Fokus auf flexible
Teilzeitmodelle, mobiles Arbeiten und Fortbildungsangebote gelegt. Im Gespräch
mit der Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten Frau Thyen wurden weitere
Lösungsansätze diskutiert, die weiter ausgearbeitet und ggfs. in den nächsten
Gleichstellungsplan als Maßnahmenkatalog mit einfließen können.
Dies war
unter anderem die Gestaltung der Homepage, gerade bei Stellenausschreibungen
(vor allem Ausbildungsstellen), damit das unterrepräsentierte Geschlecht besser
angesprochen werden kann und ein dementsprechender Auftritt bei
Ausbildungsmessen und die Prüfung, ob weitere Zusatzleistungen gewährt werden
können, um damit die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und auch um
gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähiger zu werden.
Die 4. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes wird der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat wurden beteiligt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf des Gleichstellungsplanes 2024-2026