Betreff
Sanierung der Sporthalle Apen - Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils
Vorlage
VO/259/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen hat im Haushaltsplan 2024 sowie im Investitionsplan bis 2027 die Finanzierung der Sanierung der Sporthalle Apen abgebildet. Die dort dargestellten kommunalen Eigenanteile sind somit eingeplant. Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Apen, den kommunalen Eigenanteil i.H.v. 710.543,28 €, im Jahr 2025 im Investitionsprogramm bis 2028 vorzusehen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat fristgerecht die Projektskizze „Sanierung der Sporthalle Apen“ im Sinne des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreicht. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Finanzierung der Sporthalle berücksichtigt, hier wurden Eigenanteil sowie mögliche Fördermittel eingeplant. Bei Beschluss des Haushaltsplanes sowie des Investitionsplanes werden lediglich die Mittel bis einschließlich 2027 abgebildet. Der gem. Projektskizze dargelegte Ausgabenplan sieht eine Planlaufzeit bis einschließlich 2028 vor und damit auch entsprechende Eigenmittel und Fördermittel des Bundes.

 

Nach den Regeln der kommunalen Haushaltsplanung ist das Jahr 2028 finanziell noch nicht abgebildet, auch wenn es die logische Konsequenz ist, ein Projekt bei dem dargestellten Verlauf auch abzuschließen.

 

Sofern die Gemeinde Apen seitens des Fördergeldgebers aufgefordert werden sollte, im kommenden Jahr einen konkreten Antrag im Rahmen der Förderprogrammes zu stellen, ist der Nachweis über die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils nachzuweisen. Dies würde nach jetzigem Dafürhalten über den Haushaltsplan 2024 und das Investitionsprogramm bis 2027 nachgewiesen, so dass das Jahr 2028 noch nachzuweisen wäre. Hierzu möge folgender Beschluss ergehen.    

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen: