Sachverhalt:
Herr Stefan Bünnemeyer wird seinen Sitz im Rat der Gemeinde
Apen durch Verzicht und Feststellung durch den Gemeinderat am 19.12.2023
verlieren. Er ist seinerzeit über die Personenwahl in den Gemeinderat
eingezogen.
Die Gemeindewahlleitung hat gem. § 44 (1) i.V.m. § 38 (2)
NKWG festgestellt, dass der durch den Sitzverlust von Herrn Bünnemeyer frei
werdende Sitz im Gemeinderat auf Frau Roswitha Duden übergeht.
Die Mitgliedschaft im Gemeinderat beginnt grundsätzlich mit
der Annahme der Wahl, beim Nachrücken als Ersatzperson allerdings erst mit der
Feststellung des Sitzverlustes durch den Gemeinderat gem. § 52 (2) NKomVG.
Frau Duden ist mit Schreiben vom 07.12.2023 gem. § 40 (1)
NKWG über den Sitzübergang informiert worden und hat mit Schreiben vom
08.12.2023 erklärt, dass sie die Wahl annimmt. Ihre Mitgliedschaft im Rat
beginnt mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Bünnemeyer.
Frau Duden ist vom Bürgermeister gem. § 60 NKomVG zu
verpflichten und gem. § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG
obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Finanzierung:
./.
Anlage: