Betreff
Unterrichtung über Darlehensaufnahme
Vorlage
MV/492/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Nach § 10 der Richtlinie der Gemeinde Apen für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten vom 19.12.2006 obliegt die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten dem Bürgermeister. Der Gemeinderat ist gemäß § 7 der Richtlinie der Gemeinde Apen für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.

 

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen waren im Haushaltsjahr 2023 Kreditaufnahmen in Höhe von 4.180.000 € vorgesehen. Die Kreditermächtigung 2023 diente vorwiegend zur Kofinanzierung der geplanten ÖPNV-Anlage auf dem ehemaligen Dockgelände, der Erweiterung der Janosch-Grundschule um eine Modulbaumensa, dem Neubau der Bushaltestelle Schützenstraße Apen und dem Ausbau der Schulstraße. Die Kreditermächtigung wurde mittlerweile in voller Höhe in das Jahr 2024 übertragen. Aus dieser Ermächtigung wurde nunmehr ein Teilbetrag in Höhe von 3.000.000 € ausgeschrieben.

 

Gem. § 3 der Richtlinie der Gemeinde Apen für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Seitens der Verwaltung wurden fünf Kreditinstitute per Mail aufgefordert, Kreditangebote für ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Auszahlungskurs von 100 % abzugeben. Die Zinsbindung sollte bis zum Ende der Laufzeit gelten. Die Aufforderung zur Angabe von Kreditangeboten erfolgte ebenfalls über die digitale Kreditplattform komuno.de. Über diese Plattform wurden insgesamt 114 Investoren erreicht.

 

Die Angebotsfrist endete am 04.01.2024 um 10:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden folgende Angebote mit der geforderten 25-jährigen Zinsbindung abgegeben:

 

Kreditinstitut

Zinssatz

SaarLB (Saarländische Landesbank)

3,170 %

NORD/LB

3,210 %

Helaba (Hessische Landesbank)

3,360 %

DKB

3,380 %

NBank

3,390 %

NRW-Bank

3,390 %

DZ HYP

3,520 %

 

 

Von der Oldenburger Volksbank wurde ein Angebot mit einem Zinssatz von 2,780% mit einer 10-jährigen Zinsbindung abgegeben.

 

Verwaltungsseitig wird momentan angenommen, dass das Zinsniveau in 10 Jahren bei ca. 4 % liegt. Sollte diese Prognose eintreten, beträgt die Zinsersparnis bei Annahme des Angebotes der SaarLB ca. 40.000 €. Aus diesem Grund wurde das Angebot der SaarLB mit einem Zinssatz von 3,170 % bis zum Ende der Laufzeit dem Angebot der Volksbank mit einem Zinssatz von 2,780 % und einer 10-jährigen Zinsbindung vorgezogen.

 

Der anfängliche Tilgungssatz beträgt 2,57 %. Der vierteljährliche Schuldendienst beträgt 43.056,00 € ab dem 15.02.2024. Die Abschlussrate beträgt 43.000,98 € im Februar 2049.

 


Finanzierung:

Siehe Sachverhalt.


Anlage: