Betreff
Gesundheitsversorgung in der Gemeinde Apen; hier Anträge der SPD- Fraktion und der UWG-Fraktion
Vorlage
VO/275/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)

Die Anträge der SPD-Fraktion und UWG-Fraktion werden befürwortet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für mögliche Förderung zu prüfen.

 

b)

Die Anträge werden nicht positiv beschlossen, da die Möglichkeiten der bereits vorhandenen Förderungen zu nutzen sind und eine Zuständigkeit der Kommune hier nur nachrangig zu erkennen ist. Im Einzelfall behält sich der Rat eine Bewertung von sonstigen Unterstützungen vor.

 

 


Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 14.12.2023, Anreize zur Ansiedlung von Hebammen und weiteren selbständigen Gesundheitsberufen in der Gemeinde Apen zu schaffen.

 

Zu diesem Thema wird die 1. Vorsitzende des Hebammen Verbandes Niedersachsen e.V. Frau Hilke Schauland berichten.

 

Im Landkreis Ammerland können Hebammen einen Bonus in Höhe von 20,00 Euro je betreuter Frau beantragen. Die Beantragung läuft über die Hebammenzentrale Ammerland, deren Träger der SkF Oldenburg ist. Das Budget ist beim Landkreis an das Gesundheitsamt angeknüpft.

 

Der Antrag der UWG-Fraktion vom 24.01.2024 bezieht sich auf die grundsätzliche Möglichkeit, zukünftig die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Apen finanziell zu unterstützen. In der Gemeinde Uplengen wurde inzwischen eine entsprechenden Richtline beschlossen (siehe Anlage), wonach Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten eine Förderung in Höhe von einmalig 25.000,00 Euro sowie die Option auf ein zinsloses Darlehen in Höhe von 25.000,00 Euro erhalten.

 

Die Gemeinde Apen betreibt eine aktive Wirtschaftsförderung, die in einem Wirtschaftsausschuss bereits ausführlich unter der Betitelung „die Säulen der Wirtschaftsförderung“ vorgestellt wurde (s. Anlage). Wenn es sich um die Ansiedlung von Gewerbeinteressenten handelt, erstreckt sich das Bemühen der Gemeinde auf die Vermarktung vorhandener Gewerbegrundstücke, Vermittlung von gewerblichen Leerständen oder auch einer aktiven Bauleitplanung. In einem gewissen Rahmen gibt es hier einen Spielraum, um Anreize zu bieten und Wettbewerbsvorteile zu haben. Da die Gemeinde über die Ansiedlungspolitik aktiv auf die Einnahmesituation Einfluss nehmen kann, wenn es um ein mögliches Gewerbesteueraufkommen und die Anzahl von Arbeitsplätzen geht, werden Gewerbeansiedlungen natürlich auch vor diesem Hintergrund betrachtet, so dass es nicht um den schlichten Abverkauf von Grundstücken geht.

Die ammerlandweit geltende KMU-Richtlinie des Landkreises Ammerland (mitfinanziert aus gemeindlichen Geldern) schafft finanzielle Anreize, schüttet also z.B. eine Förderung aus, wenn sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Von einer Förderung ausgenommen sind hier die sog. Freiberufler, unter die die in den Anträgen benannten Berufsgruppen fallen (in gewissem Maße gibt es hier Ausnahmen z.B. bei der Leerstandsbeseitigung). Die Freiberufler sind u.a. aufgrund einer anderen, günstigeren Besteuerung von der Förderung ausgenommen.

 

Zwischenfazit:

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung bei der Ansiedlung eines (medizinischen) Freiberuflers unterscheidet sich nicht von der anderer Berufsgruppen mit der Ausnahme, dass ein KMU-Zuschuss nicht in jedem Fall gewährt werden kann.  

 

Während die Ansiedlungspolitik um einen Gewerbetrieb nicht von dem mutmaßlichen Mangel eines Gewerkes/Wirtschaftszweiges geprägt ist, formulieren die benannten politischen Anträge in den dort benannten Berufsgruppe jedoch einen grundsätzlichen Mangel nicht nur in der Gemeinde Apen.

 

Hier stellt sich nun die Frage, ob man diesem dort benannten Mangel mit den geschilderten vorhandenen Instrumenten der Wirtschaftsförderung begegnet, oder ob sogar ein Anreizsystem über diese hinaus geschaffen werden sollte. Hier wiederum spielt sicher nicht nur das Vorhandensein eines Anreizsystems eine Rolle, sondern vielmehr auch die Vermarktung und damit die Bekanntheit und Kenntnis für mögliche Freiberufler. Wobei man auch bedenken muss, dass es sich auch lediglich um einen Mitnahmeeffekt für Freiberufler handeln könnte und man mit möglichen Summen eine „Gemeindeauswahl“ nicht beeinflussen kann.

 

Bei positiver Beschlussfassung kann die Verwaltung Möglichkeiten und auch Grenzen/Ausschlüsse eines Anreizsystems erarbeiten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

Antrag SPD-Fraktion

Antrag UWG-Fraktion

Richtline der Gemeinde Uplengen

Säulen der Wirtschaftsförderung