Betreff
Sporthalle Apen - Antragstellung
Vorlage
VO/301/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die Beantragung der Maßnahme „Sanierung der Sporthalle Apen“ (Akronym: NI-Sporthalle-Apen) im Sinne des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sowie die Durchführung der Maßnahme.

Der kommunale Eigenanteil ist im Haushaltsplan 2024 und im Investitionsprogramm bis 2027 abgebildet. Der Rat der Gemeinde Apen verpflichtet sich, den kommunalen Eigenanteil für das Haushaltsjahr 2028 im Zuge der Beratungen zum Haushalt 2025 im Investitionsprogramm abzubilden.   

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilgenommen. Auf den Projektaufruf hatten sich im vergangenen Jahr 676 Kommunen und Landkreise mit 812 Projektskizzen beworben, wovon 68 Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Förderung ausgewählt wurden.

 

Das Verfahren ist in zwei Stufen angelegt, wovon nach der Interessenbekundung nun die Antragstellung zu erfolgen hat. Um eine erfolgreiche Antragstellung durchzuführen, sind der Gemeinde Apen bereits erste Informationen zugegangen mit notwendiger Weise abzuarbeitenden weiteren Verfahrensschritten. Zeitnah finden Informationsveranstaltungen statt und Koordinierungsgespräche statt, wo es um die Einbindung der Bundesbauverwaltung geht, die Beauftragung von Energieeffizienzexperten, Planen und dergleichen.

 

Ein formaler Schritt ist u.a. die Beschlussfassung zur Antragstellung und der Durchführung der Maßnahme sowie der Abbildung des kommunalen Eigenanteils. In Kenntnis der ersten, nicht abschließenden Informationen möge der nachstehende Beschluss als weiterer Verfahrensschritt gefasst werden. Es kann durchaus sein, dass im Laufe des Verfahrens weitere Beschlüsse gefasst werden müssen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt 2024 bzw. im Investitionsprogramm bis einschließlich 2027 abgebildet. Der Vorbricht zum Haushalt 2024 sieht die Maßnahme ebenfalls vor. Haushalterisch ist das Jahr 2028 nicht abgebildet, erfordert aber in logischer Konsequenz die Bereitstellung eines Eigenanteils bei den kommenden Haushaltsberatungen. 


Anlagen: