Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
MV/498/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben wurde zum Jahr 2022 auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht. Zum Jahr 2023 blieb die Gebühr unverändert.

 

In das Jahr 2023 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 1.239,75 € vorgetragen. Dieser Fehlbetrag konnte im Jahr 2023 abgebaut und in einen Überschuss in Höhe von 4.308,04 € umgewandelt werden.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Betriebsabrechnung und werden in der Sitzung erläutert.

 


Finanzierung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Der Überschuss wird in das Folgejahr vorgetragen und wirkt sich somit gebührenmindernd aus.  


Anlage:

Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2023