Sachverhalt:
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Sammelgruben wurde zum Jahr 2022 auf 32,20 € je angefangene
0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht. Zum Jahr 2023 blieb die Gebühr unverändert.
In das Jahr 2023 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 1.239,75 €
vorgetragen. Dieser Fehlbetrag konnte im Jahr 2023 abgebaut und in einen
Überschuss in Höhe von 4.308,04 € umgewandelt werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Betriebsabrechnung und werden in der Sitzung erläutert.
Finanzierung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Der Überschuss wird in das Folgejahr vorgetragen und wirkt sich somit gebührenmindernd aus.
Anlage:
Betriebsabrechnung Fäkalschlamm 2023