Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Mannschaftstransportwagen der Ortsfeuerwehr Apen mit dem amtlichen Kennzeichen WST – KA 112 wird als Schenkung angenommen.
Beschlussvorschlag 2:
Die in obiger Tabelle aufgeführten Fahrzeuge bilden die Einsatzfahrzeuge der Gemeindefeuerwehr Apen. Sie werden im Einsatz- und Übungsdienst der jeweiligen Feuerwehren eingesetzt und von der Gemeinde Apen unterhalten. Die jeweilige Ersatzbeschaffung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Vorgaben und der örtlichen Gegebenheiten nach entsprechender politischer Entscheidung. Hierbei ist auch der Investitionsplan der Gemeindefeuerwehren zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag 3:
Das Gemeindekommando der Feuerwehr soll bis zum VA am 11.06.2024 dazu angehört werden und eine Stellungnahme übersenden.
Sachverhalt:
In vergangenen Sitzungen des Feuerwehrausschusses wurde über die gelebte Praxis der Bewirtschaftung von Feuerwehrfahrzeugen gesprochen, die nicht seitens der Gemeinde Apen beschafft wurden. Hier hat sich im Laufe der Zeit durch die handelnden Akteure eine Abweichung der Bewirtschaftung von der originär vereinbarten Regelung ergeben. Dies möge nun beordnet werden und zwar vor dem Hintergrund, dass die gelebte Praxis nun mit einer nachvollziehbaren und gerechtfertigten Bewirtschaftung in Einklang gebracht wird.
Daraufhin wurde in Absprache mit dem Gemeindebrandmeister folgende Übersicht als Fortschreibung des Feuerwehrkonzeptes zusammengestellt:
Ortsfeuerwehr |
Fahrzeug |
Ausstattung gem. FwVO |
Bemerkung |
Apen |
ELW
1 |
§
4 Abs. 4 S. 1 FwVO (Mindestausstattung) |
Ersatzbeschaffung
in 2025 im mittelfristigen HH-Plan |
|
HLF
20/16 |
§
4 Abs. 4 S. 1 Variante 1 FwVO (Mindestausstattung) |
|
|
TLF
16/25 |
§
4 Abs. 4 S. 1 Variante 1 FwVO (Mindestausstattung) |
Ersatzbeschaffung
in 2027 im mittelfristigen HH-Plan |
|
MTW |
Zusätzlich
zur Mindestausstattung gem. FwVO (Annahme Schenkung durch Rat noch
erforderlich) |
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|
Crafter
(Logistik) |
Zusätzlich
zur Mindestausstattung gem. FwVO |
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|
Feuerwehr
Rettungsboot |
Zusätzlich
zur Mindestausstattung gem. FwVO |
|
|
LF
Kat-Schutz |
Katastrophenschutz-fahrzeug
vom Bund bereitgestellt |
Ersatzbeschaffung
durch Bund |
|
„Küchen
LKW“ |
Vom
Landkreis bereitgestellt für Küche Apen |
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|
|
|
|
Bokel-Augustfehn |
HLF
10 |
§
4 Abs. 3 Nr. 1 FwVO (Mindestausstattung) |
|
|
LF
8 |
§
4 Abs. 3 Nr. 1 FwVO (mehr
als Mindestausstattung) |
Ersatzbeschaffung
laufend |
|
MTW |
Zusätzlich
zur Mindestausstattung gem. FwVO |
|
|
Feuerwehr
Rettungsboot |
Zusätzlich
zur Mindestausstattung gem. FwVO |
|
|
|
|
|
Godensholt |
LF
8/6 |
§
4 Abs. 2 FwVO (mehr
als Mindestausstattung) |
|
|
|
|
|
Nordloh-Tange |
LF
10/6 |
§
4 Abs. 2 FwVO (mehr
als Mindestausstattung) |
|
Hinsichtlich des Mannschaftstransportwagens der Feuerwehr Apen gab es Unstimmigkeiten über das Eigentum, die Nutzung sowie die Unterhaltung durch die Gemeinde Apen.
Dies wurde seinerzeit durch die Feuerwehr Apen beschafft, um für die Küche Apen und die Jugendfeuerwehr genutzt zu werden. Es wurde vereinbart, dass die Regelungen, welche für das vorherige Auto (Passat) getroffen wurden, weiter gelten sollen. Diese besagten, dass eine Anmeldung und Versicherung des Fahrzeuges über die Gemeinde Apen erfolgt, die Kosten für das Fahrzeug aber von der Feuerwehr getragen werden.
Mit der Zeit hat sich durch stetigen personellen Wechsel bei den handelnden Personen, sowohl im Ehrenamt, wie auch Verwaltungsseitig, ergeben, dass die Unterhaltungskosten für dieses Fahrzeug (Betankung) über eine Tankkarte durch die Gemeinde Apen gezahlt wurde. Da sich das Fahrzeug als „Feuerwehrfahrzeug“ etabliert hat und auch äußerlich keine Unterscheidung aufweist, wurde dies zur gelebten Praxis. Zudem wird es im Dienstbetrieb der Feuerwehr und vor allem der Jugendfeuerwehr viel genutzt.
Außerdem befindet sich der Fahrzeugbrief im Besitz der Gemeinde Apen und ist auch auf ihren Namen ausgestellt.
Zur Klarstellung der Situation hat die Feuerwehr Apen der Gemeinde Apen das Fahrzeug nun noch einmal offiziell zur Schenkung angeboten.
Um zukünftig eine Wiederholung solcher Fälle auszuschließen, hat man sich in einer gemeinsamen Dienstbesprechung mit dem Gemeindekommando geeinigt, dass eine Beschaffung von Fahrzeugen durch die Fördervereine nicht mehr erfolgen soll. Sofern der Wunsch nach einem neuen Fahrzeug besteht, wird der Bedarf gemeinsam festgestellt und dann eine Beschaffung über die Haushaltsberatungen des Gemeinderates beantragt. Außerdem sollen keine fremd beschafften Fahrzeuge mehr auf Namen der Gemeinde Apen angemeldet werden.
Achtung geänderter
Beschlussvorschlag:
verwaltungsseitig eingebrachter Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Mannschaftstransportwagen der Ortsfeuerwehr Apen mit dem amtlichen Kennzeichen WST – KA 112 wird als Schenkung angenommen.
Beschlussvorschlag 2:
Die in obiger Tabelle aufgeführten Fahrzeuge bilden die Einsatzfahrzeuge der Gemeindefeuerwehr Apen. Sie werden im Einsatz- und Übungsdienst der jeweiligen Feuerwehren eingesetzt und von der Gemeinde Apen unterhalten. Die jeweilige Ersatzbeschaffung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Vorgaben und der örtlichen Gegebenheiten nach entsprechender politischer Entscheidung. Hierbei ist auch der Investitionsplan der Gemeindefeuerwehren zu berücksichtigen.
während der Sitzung erarbeiteter Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Mannschaftstransportwagen der Ortsfeuerwehr Apen mit dem amtlichen Kennzeichen WST – KA 112 wird als Schenkung angenommen.
Beschlussvorschlag 2:
Die in obiger Tabelle aufgeführten Fahrzeuge bilden die Einsatzfahrzeuge der Gemeindefeuerwehr Apen. Sie werden im Einsatz- und Übungsdienst der jeweiligen Feuerwehren eingesetzt und von der Gemeinde Apen unterhalten. Die jeweilige Ersatzbeschaffung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Vorgaben und der örtlichen Gegebenheiten nach entsprechender politischer Entscheidung. Hierbei ist auch der Investitionsplan der Gemeindefeuerwehren zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag 3:
Das Gemeindekommando der Feuerwehr soll bis zum VA am 11.06.2024 dazu angehört werden und eine Stellungnahme übersenden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Anlagen:
Stellungnahme des Gemeindekommandos