Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Betriebsarztes Dr. Berner ein entsprechendes Impfangebot zu machen. Die entsprechenden Kosten sind in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Entwurf einer Empfehlung hinsichtlich des Impfschutzes für Einsatzkräfte in den niedersächsischen Feuerwehren mit folgendem Inhalt vorgelegt.
„Die Einsatzkräfte der
niedersächsischen Feuerwehren sind im Rahmen von Übungen und Einsätzen einer
Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt. Hierzu zählt auch die Gefährdung durch
bakterielle und virale Infektionen. Um für die Einsatzkräfte einen bestmöglichen
Schutz zu gewährleisten empfehlen der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
e.V., die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen und das Niedersächsische
Ministerium für Inneres und Sport auf einen aktuellen Impfstatus zu achten.
Ein besonderes Augenmerk ist hier
auf die Immunisierung gegen
Tetanus
Poliomyelitis
Diphterie
Hepatitis
A
Hepatitis
B
Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME)
Influenza
Corona (aktuellste Empfehlungen
beachten)
zu legen.
Durch einen bestehenden
Impfschutz gegen Influenza und Corona wird das Risiko für eine Epidemie z.B.
innerhalb einer Ortsfeuerwehr und ein damit ggf. einhergehender Ausfall der
Einheit reduziert.
Hierbei sind alle Beteiligten
(Einsatzkräfte und Kommunen) in der Verantwortung. So werden die Kosten für die
Impfungen gegen Tetanus, Poliomyelitis, Diphterie durch die jeweiligen
Krankenkassen übernommen (private Vorsorge der Einsatzkräfte).
Die Impfungen in Bezug auf Influenza, Corona, Hepatitis A
und B sowie FSME werden z.T. von den Krankenkassen als „Reiseimpfung“ bzw.
reguläre Schutzimpfung getragen. Sind diese Impfungen nicht durch eine private
Vorsorge der Einsatzkräfte vorhanden, sollten die Kommune im Rahmen ihrer
Fürsorgepflicht gegenüber ihren Einsatzkräften der Feuerwehr eine
Gefährdungsbeurteilung zum notwendigen Impfschutz erstellen und ggf. die
Impfung gegen Hepatitis A und B, FSME sowie Influenza und Corona anbieten.
Im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung ist zum einem die reguläre Gefährdung im Einsatz- und
Übungsbetrieb zu berücksichtigen. Dies betrifft zu einem dem Kontakt mit Blut
und anderen Körper-flüssigkeiten (Hepatitis B) z.B. bei Verkehrsunfällen,
Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten aber auch der Einsatz bei
Starkregenereignissen/Hochwasser (Hepatitis A) oder die Gefährdung durch Zeckenbisse
z.B. im Zuge der Vegetationsbrandbekämpfung.
Vor kurzem entschied das
Bundessozialgericht, dass Hepatitis B (Aktenzeichen B 2 U 9/21 R – 22.06.2023)
als Berufskrankheit auch bei Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr
anerkannt wer-den kann. Zum anderen sind auch Großschadenslagen (z.B.
Hochwasser, Starkregenereignisse, Vegetationsbrände, Zugunglück, etc.) auf dem
eigenen Gebiet, in Niedersachsen (überörtlich) aber auch in anderen
Bundesländern zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Einsatzkräfte der
Kreisfeuerwehrbereitschaften und zentralen Landeseinheiten.
Gerade bei den o.g. Beispielen
für Großschadenslagen ist mit einer erhöhten Infektionsgefahr für Hepatitis A
und B zu rechnen. In Bezug auf FSME ist auch aufgrund des Klimawandels in den
nächsten Jahren mit einer weiteren Ausbreitung von infizierten Zecken
auszugehen. So gehört z.B. der Landkreis Emsland mittlerweile zu den
FSME-Risikogebieten.
Zuletzt ist darauf hinzuwiesen, dass eine Impflicht nicht
besteht – aber eine entsprechende Immunisierung im Interesse aller Beteiligten
sein sollte. Ein vollständiger Impfschutz gemäß den Empfehlung der Ständigen
Impfkommission (STIKO), veröffentlicht auf der Seite des Robert Koch
Institutes, ist angeraten.“
Hier geht es vorrangig um die Hepatitis B Impfung, welche bei Personen über 18 Jahren, nicht von der Krankenkasse gezahlt wird. Hier gibt es landkreisweit zwei verschiedene Handhabungen. In einigen kreisangehörigen Gemeinden soll jedem Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ein Impfangebot unterbreitet werden. Andere Gemeinden hingegen beschränken sich auf die Atemschutzgeräteträger der jeweiligen Feuerwehren.
Die Erfahrungen der Gemeinde Edewecht, welche diese Impfung bereits seit geraumer Zeit anbietet, zeigt aber, dass ein Impfangebot durch die Einsatzkräfte nur wenig angenommen wird.
Nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt der Gemeinde Apen, Herrn Dr. Berner, kostet eine solche Hepatitis B Impfung ca. 43,00 € pro Person.
Bei aktuell 69 Atemschutzgeräteträgern in der Gemeinde Apen würde dies einen Aufwand von bis zu 3.000,00 € bedeuten. Bei insgesamt 228 aktiven Feuerwehrmitgliedern würde dies Kosten von bis zu 10.000,00 € verursachen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die entsprechenden Kosten müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 berücksichtigt werden.
Anlagen: