Betreff
Hepatitis B Impfung für Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
VO/305/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache und unter Berücksichtigung der Empfehlung des Betriebsarztes Dr. Berner ein entsprechendes Impfangebot zu machen. Die entsprechenden Kosten sind in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. 


Sachverhalt:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Entwurf einer Empfehlung hinsichtlich des Impfschutzes für Einsatzkräfte in den niedersächsischen Feuerwehren mit folgendem Inhalt vorgelegt.

 

„Die Einsatzkräfte der niedersächsischen Feuerwehren sind im Rahmen von Übungen und Einsätzen einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt. Hierzu zählt auch die Gefährdung durch bakterielle und virale Infektionen. Um für die Einsatzkräfte einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten empfehlen der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V., die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport auf einen aktuellen Impfstatus zu achten.

 

Ein besonderes Augenmerk ist hier auf die Immunisierung gegen

Tetanus

Poliomyelitis

Diphterie

Hepatitis A

Hepatitis B

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Influenza

Corona (aktuellste Empfehlungen beachten)

 

zu legen.

Durch einen bestehenden Impfschutz gegen Influenza und Corona wird das Risiko für eine Epidemie z.B. innerhalb einer Ortsfeuerwehr und ein damit ggf. einhergehender Ausfall der Einheit reduziert.

Hierbei sind alle Beteiligten (Einsatzkräfte und Kommunen) in der Verantwortung. So werden die Kosten für die Impfungen gegen Tetanus, Poliomyelitis, Diphterie durch die jeweiligen Krankenkassen übernommen (private Vorsorge der Einsatzkräfte).

Die Impfungen in Bezug auf Influenza, Corona, Hepatitis A und B sowie FSME werden z.T. von den Krankenkassen als „Reiseimpfung“ bzw. reguläre Schutzimpfung getragen. Sind diese Impfungen nicht durch eine private Vorsorge der Einsatzkräfte vorhanden, sollten die Kommune im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Einsatzkräften der Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung zum notwendigen Impfschutz erstellen und ggf. die Impfung gegen Hepatitis A und B, FSME sowie Influenza und Corona anbieten.

 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zum einem die reguläre Gefährdung im Einsatz- und Übungsbetrieb zu berücksichtigen. Dies betrifft zu einem dem Kontakt mit Blut und anderen Körper-flüssigkeiten (Hepatitis B) z.B. bei Verkehrsunfällen, Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten aber auch der Einsatz bei Starkregenereignissen/Hochwasser (Hepatitis A) oder die Gefährdung durch Zeckenbisse z.B. im Zuge der Vegetationsbrandbekämpfung.

 

Vor kurzem entschied das Bundessozialgericht, dass Hepatitis B (Aktenzeichen B 2 U 9/21 R – 22.06.2023) als Berufskrankheit auch bei Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr anerkannt wer-den kann. Zum anderen sind auch Großschadenslagen (z.B. Hochwasser, Starkregenereignisse, Vegetationsbrände, Zugunglück, etc.) auf dem eigenen Gebiet, in Niedersachsen (überörtlich) aber auch in anderen Bundesländern zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Einsatzkräfte der Kreisfeuerwehrbereitschaften und zentralen Landeseinheiten.

Gerade bei den o.g. Beispielen für Großschadenslagen ist mit einer erhöhten Infektionsgefahr für Hepatitis A und B zu rechnen. In Bezug auf FSME ist auch aufgrund des Klimawandels in den nächsten Jahren mit einer weiteren Ausbreitung von infizierten Zecken auszugehen. So gehört z.B. der Landkreis Emsland mittlerweile zu den FSME-Risikogebieten.

Zuletzt ist darauf hinzuwiesen, dass eine Impflicht nicht besteht – aber eine entsprechende Immunisierung im Interesse aller Beteiligten sein sollte. Ein vollständiger Impfschutz gemäß den Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), veröffentlicht auf der Seite des Robert Koch Institutes, ist angeraten.“ 

 

Hier geht es vorrangig um die Hepatitis B Impfung, welche bei Personen über 18 Jahren, nicht von der Krankenkasse gezahlt wird. Hier gibt es landkreisweit zwei verschiedene Handhabungen. In einigen kreisangehörigen Gemeinden soll jedem Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ein Impfangebot unterbreitet werden. Andere Gemeinden hingegen beschränken sich auf die Atemschutzgeräteträger der jeweiligen Feuerwehren.

Die Erfahrungen der Gemeinde Edewecht, welche diese Impfung bereits seit geraumer Zeit anbietet, zeigt aber, dass ein Impfangebot durch die Einsatzkräfte nur wenig angenommen wird.

 

Nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt der Gemeinde Apen, Herrn Dr. Berner, kostet eine solche Hepatitis B Impfung ca. 43,00 € pro Person.

 

Bei aktuell 69 Atemschutzgeräteträgern in der Gemeinde Apen würde dies einen Aufwand von bis zu 3.000,00 € bedeuten. Bei insgesamt 228 aktiven Feuerwehrmitgliedern würde dies Kosten von bis zu 10.000,00 € verursachen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Kosten müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 berücksichtigt werden. 


Anlagen: