Betreff
Aufnahmeantrag zur Begründung der Erweiterung der Mitgliedschaft im Bereich Abwasser im OOWV
Vorlage
VO/313/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde beantragt ihre Erweiterung der Mitgliedschaft im OOWV auf den Bereich Abwasser und erteilt ihr Einvernehmen zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf den OOWV.

 


Sachverhalt:

Der derzeit mit der EWE Wasser GmbH auf 30 Jahre geschlossene Vertrag wurde fristgerecht bis zum 31.12.2019 gekündigt, so dass damit nicht der vertragliche Automatismus der Verlängerung um weitere 30 Jahre greift. Bekanntlich beschäftigt sich die Gemeinde Apen seither mit der Zukunft der zentralen Abwasserbeseitigung.

Inhaltlich hat sich die Verwaltung gebühren- und vergaberechtlichen durch die Kanzlei Göhmann, Hannover und hinsichtlich der wirtschaftlichen Beurteilung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner (GPP) beraten lassen. Verschiedenste Modelle der Abwasserbeseitigung wurden erarbeitet und bewertet und mit den politischen Gremien beraten.

Das Modell der Aufgabenwahrnehmung durch einen Zweckverband wurde als das geeignetste bewertet, so dass der Bürgermeister mit Beschluss des Rates vom 13.12.2022 beauftragt wurde, eine Grundsatzvereinbarung mit dem OOWV über die Übernahme der Pflicht zur Schmutzwasserbeseitigung zu schließen. Diese Grundsatzvereinbarung bedeutete, dass sowohl der OOWV als auch die Gemeinde Apen nun spezifische auf die Abwasseranlage der Gemeinde Apen in Hengstforde bezogene fachlich detaillierte Vorbereitungen treffen können und dürfen, die die konkrete Übergabe der Anlage zum 01.01.2025 von der EWE auf den OOWV vorbereiten.

In nächster Konsequenz ist nun ein sog. Beitrittsbeschluss zu fassen. Der Beitrittsbeschluss und der damit ermöglichte Aufnahmeantrag der Gemeinde Apen ist dem Vorstand des OOWV (bis zum 18.06.2024) zukommen zu lassen, damit dieser nach Anhörung der Verbandsversammlung (15.08.2024) über den Aufnahmeantrag der Gemeinde Apen entscheiden kann.

Mit dem Beitrittsbeschluss wird somit folgende Absicht formuliert und erklärt:

Die Gemeinde ist bereits Mitglied im OOWV im Bereich der Trinkwasserversorgung. Sie beabsichtigt Ihre Mitgliedschaft im OOWV zu erweitern, um sich gemäß § 97 Abs. 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit anderen Gemeinden und Städten zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung zusammenzuschließen und  die Aufgabe der Abwasserbeseitigung (mit Ausnahme der Niederschlags- und Oberflächenentwässerung) zum 01.01.2025 in vollem Umfang auf den OOWV zu übertragen. Mit dem Beitritt der Gemeinde wird sichergestellt, dass die Aufgabe der ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung sowie die Verantwortung für den Betrieb und die Instandhaltung/Erneuerung der Kläranlage und des Kanalnetz künftig beim OOWV liegt. Mit der Übertragung der Aufgabe wird der OOWV Träger aller mit der Erfüllung der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten einschließlich der Befugnis, für die Aufgabe Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Die Gemeinde ist damit von der Pflicht zur Erfüllung der Aufgabe der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung befreit.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlagen:

Aufnahmeantrag