Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die sog. Fehnbrücke am „Anliegertreffpunkt“ in Augustfehn II zwischen der Stahlwerkstraße (K 119) und der Gemeindestraße Am Kanal in Augustfehn II in Höhe der Neuen Straße/Friesenstraße mit dem Namen „Ripken-Brücke“ zu benennen.
Sachverhalt:
Im Zuge des Neubaus des Anliegertreffpunktes mit Anschluss der Fehnbrücke zwischen der Stahlwerkstraße (K 119) und der Gemeindestraße Am Kanal in Augustfehn II in Höhe der Neuen Straße/Friesenstraße sollte die Brücke nun einen offiziellen Namen erhalten. Da die abgerissene Brücke bereits seit Jahrzehnten inoffiziell Ripken-Brücke genannt wurde, schlägt die Verwaltung diesen auch als künftigen offiziellen Namen für die neu errichtete Fehnbrücke vor. Eine entsprechende Kennzeichnung würde vor Ort am Geländer des Bauwerkes erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen geringfügige Kosten für die Erstellung und Montage der Beschilderung.
Anlagen: