Betreff
Sporthalle Apen - Darstellung und Bewertung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Vorlage
VO/326/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Barrierefreiheit befürwortet die Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Rahmen der Sanierung der Sporthalle Apen. Im weiteren Prozess wird dem Ausschuss über die Umsetzung der Maßnahmen berichtet. Der Ausschuss kann auf die Maßnahmen im Sinne der Berücksichtigung der Belange der Menschen Behinderung jederzeit Einfluss nehmen.  


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat erfolgreich das Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durchlaufen und ist nun mit der eigentlichen Antragstellung beschäftigt. Neben der hohen Qualität im Hinblick auf energetische Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel sollen die geförderten Projekte zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in die Kommune sein. Vor diesem Hintergrund wird der Barrierefreiheit selbstverständlich ein besonderes Augenmerk beigemessen.

In unserem konkreten Fall bedeutet dies, dass die Sporthalle Apen den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht wird bzw. werden muß. Der Bund, der das o.g. Förderprogramm aufgelegt hat, hat für sich formuliert, dass „barrierefrei zu bauen heißt, für alle zu bauen, auch für Menschen mit motorischen, visuellen und auditiven sowie kognitiven Einschränkungen. Barrierefreie Gebäude müssen leicht auffindbar, gut zugänglich und vor allem einfach nutzbar sein.“ Dieser Maxime folgend ist der Leitfaden „barrierefreies Bauen“ zu beachten.  

Zur Erfüllung der Belange der Menschen mit Behinderung ist bei der Antragstellung, und im weiteren Verlauf des Baus, eine Person oder ein Gremium miteinzubeziehen, der oder welches sich für diese Belange einsetzt und diese im Prozess berücksichtigen kann.

Vor diesem Hintergrund ist der kommunale Ausschuss für Soziales und Barrierefreiheit prädestiniert, einbezogen zu werden.

Daher sollen die Maßnahmen zur Barrierefreiheit diesem Gremium vorgestellt werden, um alle Belange zu berücksichtigen.

Neben der Sanierung der Sporthalle an sich, seien explizit die Barrierefreiheit betreffenden Maßnahmen wie folgt benannt:

Durch die Umnutzung im rechtlichen Sinne zu einer Versammlungsstätte erfolgt die Installation eines taktilen Bodenleitsystems im Innen- und Außenbereich. Ebenfalls wird ein barrierefreier Zugang zu den und eine barrierefreie Nutzbarkeit der Sanitäreinrichtungen vorgenommen. Eine darüber hinaus bestehende allgemeine barrierefreie Zugänglichkeit des Gebäudes ist selbstverständlich. Darüber hinaus wird ein Fahrstuhl installiert, der eine Zugänglichkeit zur Tribüne ermöglicht. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die dargestellten Maßnahmen sind bereits in den Kostenschätzungen und Bereitstellung der Eigenmittel berücksichtigt. 


Anlagen: