Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die sog. Ripken-Brücke am „Anliegertreffpunkt mit Anschluss an die Fehnbrücke“ in Augustfehn II zwischen der Stahlwerkstraße (K119) und der Gemeindestraße Am Kanal in Augustfehn II in Höhe der Neuen Straße/Friesenstraße mit dem Namen „Ripken-Brücke“ zu benennen und entsprechend zu beschildern.
Sachverhalt:
Im Zuge des Neubaus des Anliegertreffpunktes mit Anschluss der Fehnbrücke zwischen der Stahlwerkstraße (K 119) und der Gemeindestraße „Am Kanal“ in Augustfehn II wurde der Ortsbürgerverein Augustfehn-Stahlwerk e.V. am 08.07.2024 bezüglich einer offiziellen Namensgebung angeschrieben.
Am 18.07.2024 teilte der Vorsitzende nach Rücksprache mit den Nachbarn der Brücke und den Vorstands- und Beiratsmitgliedern des OBV den Namen „Ripken-Brücke“ mit.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Namensgebung entstehen keine Kosten. Lediglich für die Beschilderung sind geringe Ausgaben zu tätigen.
Anlagen:
Anschreiben an OBV Augustfehn-Stahlwerk e.V.
E-Mail des OBV Augustfehn-Stahlwerk e.V.