Betreff
Neubau Anliegertreffpunkt mit Anschluss der Fehnbrücke in Augustfehn II: Namensgebung der bisherigen sog. "Ripken-Brücke"
Vorlage
VO/328/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die sog. Ripken-Brücke am „Anliegertreffpunkt mit Anschluss an die Fehnbrücke“ in Augustfehn II zwischen der Stahlwerkstraße (K119) und der Gemeindestraße Am Kanal in Augustfehn II in Höhe der Neuen Straße/Friesenstraße mit dem Namen „Ripken-Brücke“ zu benennen und entsprechend zu beschildern. 


Sachverhalt:

Im Zuge des Neubaus des Anliegertreffpunktes mit Anschluss der Fehnbrücke zwischen der Stahlwerkstraße (K 119) und der Gemeindestraße „Am Kanal“ in Augustfehn II wurde der Ortsbürgerverein Augustfehn-Stahlwerk e.V. am 08.07.2024 bezüglich einer offiziellen Namensgebung angeschrieben. 

Am 18.07.2024 teilte der Vorsitzende nach Rücksprache mit den Nachbarn der Brücke und den Vorstands- und Beiratsmitgliedern des OBV den Namen „Ripken-Brücke“ mit. 


Finanzielle Auswirkungen:

 Für die Namensgebung entstehen keine Kosten. Lediglich für die Beschilderung sind geringe Ausgaben zu tätigen.

 


Anlagen:

Anschreiben an OBV Augustfehn-Stahlwerk e.V.

E-Mail des OBV Augustfehn-Stahlwerk e.V.