Betreff
Gesundheitsversorgung in der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/329/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Inhaltlich werden die Anträge der SPD-Fraktion vom 14.12.2023 und der UWG-Fraktion vom 24.01.2024 unterstützt und befürwortet. Eine separate Förderrichtlinie wird jedoch nicht angestrebt. Die Verwaltung soll in dem Bereich der Gesundheitsversorgung die Instrumentarien der Wirtschaftsförderung nutzen. Sollten diese an ihre Grenzen stoßen, mit Blick auf eine Ansiedlung, werden die Gremien für individuelle Lösungen einbezogen. Die Säulen der Wirtschaftsförderung werden um den Bereich der Gesundheitsversorgung erweitert.


Sachverhalt:

ACHTUNG! Geänderter Beschlussvorschlag

Die SPD-Fraktion hatte mit Schreiben vom 14.12.2023 beantragt, Anreize zur Ansiedlung von Hebammen und weiteren selbstständigen Gesundheitsberufen in der Gemeinde Apen zu schaffen. Die UWG-Fraktion hatte mit Schreiben vom 24.01.2024 beantragt, Möglichkeiten zu finden, um die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzte in der Gemeinde Apen finanziell zu unterstützen.

In der Ausschusssitzung für Soziales und Barrierefreiheit am 19.02.2024 wurde einstimmig beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung die Rahmenbedingungen für mögliche Förderungen prüft.

Am 13.03.2024 wurden aus diesem Anlass alle in der Gemeinde Apen angesiedelten Hausärzte/Hausärztin und Apothekerinnen zu einem „runden Tisch“ eingeladen. Auf den anliegenden Gesprächsvermerk wird verwiesen.

Am 08.04.2024 fand ein Gespräch mit der Geschäftsführerin der Kassenärztlichen Vereinigung Oldenburg Frau Dr. Egloffstein, Bürgermeister Huber, EGR Jürgens und FBL de Freese statt. Frau Dr. Egloffstein wurde über die Versorgungssituation der Gemeinde Apen informiert. Es wird berichtet, dass Herr Dr. Niemann einen Antrag auf einen sogenannten Sonderbedarf stellen wird. Frau Dr. Egloffstein verweist in diesem Rahmen auf die geplante Endbudgetierung der Hausärzte/-innen, Angebote der KVN über Nachfolgeberatungen und Niederlassungsberatungen. Diese Informationen wurden an Herrn Dr. Niemann weitergegeben.

Mit einem Schreiben vom 14.04.2024 an die Kassenärztliche Vereinigung (siehe Anlage) wurde nochmals die aktuelle und künftige Hausarztversorgung in der Gemeinde Apen thematisiert und der Antrag von Herrn Dr, Niemann wurde ausdrücklich seitens der Gemeinde Apen unterstützt. Ein Antwortschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung liegt noch nicht vor.

Zwischenzeitlich hat Herr Dr. Niemann über die Ablehnung seines Antrages auf Sonderbedarf informiert. Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Niemann wurde Widerspruch beim Bewertungsausschuss bei der KVN Hannover eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Die Gemeinde Apen erkennt den Mehrwert zusätzlicher Fachärzte dem Grunde nach an. Es ist selbstverständlich, dass eine solche Institution der Daseinsvorsorge eine Bereicherung für die Bürgerinnen und Bürger ist. Diese Betrachtung ist losgelöst von den Verteilungsmechanismen und Grundsätzen der KVN sicherlich gemeinhin zu befürworten. Dies entspricht auch den benannten politischen Anträgen.

Jedoch hat die Diskussion mit den Beteiligten des „Runden Tisches“ gezeigt, dass eine Förderrichtline nicht zielführend ist. Die Verwaltung wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung alle Unterstützung bei Anfragen von Gesundheitsberufen anbieten. Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, eine Förderrichtlinie nicht weiter zu verfolgen.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Barrierefreiheit vom 19.08.2024 wurde der Beschluss wie folgt geändert:

von der Verwaltung erarbeiteter Beschluss:

Inhaltlich werden die Anträge der SPD-Fraktion vom 14.12.2023 und der UWG-Fraktion vom 24.01.2024 unterstützt und befürwortet. Eine separate Förderrichtlinie wird jedoch nicht angestrebt. Die Verwaltung soll bei Anfragen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung die Instrumentarien der Wirtschaftsförderung nutzen. Sollten diese an Ihre Grenzen stoßen, mit Blick auf eine Ansiedlung, werden die Gremien für individuelle Lösungen einbezogen.

in der Sitzung erarbeiteter Beschluss:

Inhaltlich werden die Anträge der SPD-Fraktion vom 14.12.2023 und der UWG-Fraktion vom 24.01.2024 unterstützt und befürwortet. Eine separate Förderrichtlinie wird jedoch nicht angestrebt. Die Verwaltung soll in dem Bereich der Gesundheitsversorgung die Instrumentarien der Wirtschaftsförderung nutzen. Sollten diese an ihre Grenzen stoßen, mit Blick auf eine Ansiedlung, werden die Gremien für individuelle Lösungen einbezogen. Die Säulen der Wirtschaftsförderung werden um den Bereich der Gesundheitsversorgung erweitert.


Finanzielle Auswirkungen:

./.

 


Anlagen:

Gesprächsvermerk 13.03.2024

Anschreiben KVN vom 14.04.2024