Sachverhalt:
Zur Klärung der Frage, ob die Städtebauförderung ein
passendes Förderinstrument zur Entwicklung des Ortes Apen ist, wurde 2023/2024
ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Ortsmitte Apen“
erstellt. Ziel dieses Konzeptes war es, anhand einer Bestandsaufnahme,
Gesprächen mit Schlüsselpersonen sowie einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung
die Missstände, Handlungsbedarfe und -optionen, Ziele, Entwicklungsideen/-
maßnahmen und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und darzustellen. Im Anschluss
sollte dann geprüft werden, ob im Rahmen der Städtebauförderung eine
Antragstellung sinnvoll sei oder ob andere Fördertöpfe zur Umsetzung der
geplanten Maßnahmen besser passen.
Nachdem das ISEK im Arbeitskreis Quartiersentwicklung Apen
und letztlich durch den Rat beschlossen und als Handlungspapier für die
künftige Entwicklung der Ortsmitte Apen angenommen wurde, fand ein
Abstimmungsgespräch mit dem für die Städtebauförderung zuständigen Amt für
regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems in Oldenburg statt. Unter anderem
der Landesbeauftragte Nikolaus Jansen riet von einer Antragstellung zum
damaligen Zeitpunkt/in 2024 ab (Begründung: Problematik Pflicht- und
freiwillige Aufgaben, Maßnahmenbündel müsse vorrangig der Bevölkerung in der
Ortsmitte Apen dienen, Programmüberzeichnung und Zeitschiene, im Vergleich zu
anderen Antragstellern/Kommunen keine gravierenden städtebaulichen Missstände).
Als denkbare Förderalternative wurde die Dorfentwicklung (DE) über die
ZILE-Richtlinie angeführt. Die erarbeiteten Handlungsfelder, insbesondere den
Schulstandort Apen betreffend, seien hierüber adäquater abzubilden.
Im Februar 2024 beschloss der Arbeitskreis, zunächst also
keinen Städtebauförderantrag zu stellen, eine spätere Antragstellung (jeweils
zum 1. Juni eines jeden Jahres) jedoch jährlich zu prüfen.
Nach einem weiteren Termin mit dem für die Dorfentwicklung
zuständigen Dezernat des ArL konnte die Verlängerung des Förderzeitraumes der
„Dorfregion Apen“ bis 2027 realisiert werden, sodass nun noch weitere drei
Jahre die Möglichkeit besteht, öffentliche wie auch private Anträge über die DE
zu stellen. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Verwaltung im Frühjahr
ein Antrag zur Förderung des „Forums Apen“ als Begegnungsstätte in der Schule
Apen gestellt. Dank eines gewährten vorzeitigen Investitionsbeginns (VI) konnte
und durfte zudem mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme bereits begonnen
werden.
Mit Blick auf eine potenzielle Antragstellung im Rahmen der
Städtebauförderung in 2025 wurde von Verwaltungsseite mit dem den Prozess
begleitenden Büro re.urban Stadterneuerungsgesellschaft verabredet, sich im
Januar/Februar 2025 hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten einer
Antragstellung abzustimmen und die Ergebnisse dieser Abstimmung an die
zuständigen Gremien weiterzuleiten und hier zu diskutieren.
Sollte eine Antragstellung zum 1. Juni 2025 erfolgen, sind im
Vorfeld noch eine TÖB-Beteiligung, eine Kostenermittlung, eine
Infoveranstaltung sowie ein Ratsbeschluss notwendig.
Finanzierung:
Anlage: