Betreff
Antragstellung im Rahmen der Städtebauförderung
Vorlage
MV/512/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Zur Klärung der Frage, ob die Städtebauförderung ein passendes Förderinstrument zur Entwicklung des Ortes Apen ist, wurde 2023/2024 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Ortsmitte Apen“ erstellt. Ziel dieses Konzeptes war es, anhand einer Bestandsaufnahme, Gesprächen mit Schlüsselpersonen sowie einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung die Missstände, Handlungsbedarfe und -optionen, Ziele, Entwicklungsideen/- maßnahmen und Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und darzustellen. Im Anschluss sollte dann geprüft werden, ob im Rahmen der Städtebauförderung eine Antragstellung sinnvoll sei oder ob andere Fördertöpfe zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen besser passen.

Nachdem das ISEK im Arbeitskreis Quartiersentwicklung Apen und letztlich durch den Rat beschlossen und als Handlungspapier für die künftige Entwicklung der Ortsmitte Apen angenommen wurde, fand ein Abstimmungsgespräch mit dem für die Städtebauförderung zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems in Oldenburg statt. Unter anderem der Landesbeauftragte Nikolaus Jansen riet von einer Antragstellung zum damaligen Zeitpunkt/in 2024 ab (Begründung: Problematik Pflicht- und freiwillige Aufgaben, Maßnahmenbündel müsse vorrangig der Bevölkerung in der Ortsmitte Apen dienen, Programmüberzeichnung und Zeitschiene, im Vergleich zu anderen Antragstellern/Kommunen keine gravierenden städtebaulichen Missstände). Als denkbare Förderalternative wurde die Dorfentwicklung (DE) über die ZILE-Richtlinie angeführt. Die erarbeiteten Handlungsfelder, insbesondere den Schulstandort Apen betreffend, seien hierüber adäquater abzubilden.

 

Im Februar 2024 beschloss der Arbeitskreis, zunächst also keinen Städtebauförderantrag zu stellen, eine spätere Antragstellung (jeweils zum 1. Juni eines jeden Jahres) jedoch jährlich zu prüfen.

Nach einem weiteren Termin mit dem für die Dorfentwicklung zuständigen Dezernat des ArL konnte die Verlängerung des Förderzeitraumes der „Dorfregion Apen“ bis 2027 realisiert werden, sodass nun noch weitere drei Jahre die Möglichkeit besteht, öffentliche wie auch private Anträge über die DE zu stellen. In diesem Zusammenhang wurde von Seiten der Verwaltung im Frühjahr ein Antrag zur Förderung des „Forums Apen“ als Begegnungsstätte in der Schule Apen gestellt. Dank eines gewährten vorzeitigen Investitionsbeginns (VI) konnte und durfte zudem mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme bereits begonnen werden.

Mit Blick auf eine potenzielle Antragstellung im Rahmen der Städtebauförderung in 2025 wurde von Verwaltungsseite mit dem den Prozess begleitenden Büro re.urban Stadterneuerungsgesellschaft verabredet, sich im Januar/Februar 2025 hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Erfolgsaussichten einer Antragstellung abzustimmen und die Ergebnisse dieser Abstimmung an die zuständigen Gremien weiterzuleiten und hier zu diskutieren.

Sollte eine Antragstellung zum 1. Juni 2025 erfolgen, sind im Vorfeld noch eine TÖB-Beteiligung, eine Kostenermittlung, eine Infoveranstaltung sowie ein Ratsbeschluss notwendig.


Finanzierung:

 


Anlage: