Betreff
Antrag des FDP-Ratsherrn zum Haushalt 2025
Vorlage
VO/336/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A:

Dem Antrag des FDP-Ratsherrn zum Haushalt 2025 wird zugestimmt. Zu den neuen Haushalts- und Investitionsberatungen im Jahr 2024 zum Haushalt 2025 sollen die verschiedenen Fachbereiche jeweils eine Liste mit Einsparungsvorschlägen in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen Gesamtfinanzbedarfs vorbereiten und diese zur Diskussion stellen. Eine möglichst konkrete Folgenabwägung ist den Vorschlägen beizufügen.

B:

Dem Antrag des FDP-Ratsherrn zum Haushalt 2025 wird nicht entsprochen.


Sachverhalt:

FDP-Ratsherr Hilko Rosenau hat den anliegenden Antrag an die Verwaltung gerichtet. Er beantragt, dass die Fachbereiche jeweils eine Liste mit Einsparungsvorschlägen in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen Gesamtfinanzbedarfs vorbereiten und diese zur Diskussion stellen. Eine möglichst konkrete Folgenabwägung ist den Vorschlägen beizufügen.

Der Haushalt der Gemeinde Apen ist in 18 Teilhaushalte unterteilt. Diese Unterteilung entspricht den gebildeten Fachdiensten. Der Antrag wird seitens der Gemeindeverwaltung daher dahingehend interpretiert, dass die Einsparungsvorschläge pro Teilhaushalt/Fachdienst erarbeitet werden sollen.

Der Gesamtfinanzbedarf der jeweiligen Teilhaushalte entspricht dem Finanzmittelfehlbetrag der jeweiligen Teilfinanzhaushalte. Dieser berechnet sich wie folgt:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

= Finanzmittelüberschuss (+) / Finanzmittelfehlbetrag (-)

Als Basis zur Berechnung der Einsparungsvorschläge dient der im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsplan 2024 abgebildete Finanzmittelfehlbetrag 2025 der jeweiligen Teilhaushalte.

Verwaltungsseitig wurde die Durchführbarkeit der Benennung von Einsparungsvorschlägen in den jeweiligen Teilhaushalten geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass pauschale Einsparungen in vielen Teilhaushalten nicht möglich sind. Nachfolgend einige Beispiele:

Teilhaushalt 132 – Kindertagesstätten

Der Finanzmittelfehlbetrag / Gesamtfinanzbedarf beträgt bei diesem Teilhaushalt 3.089.600 €. Der überwiegende Teil dieses Finanzmittelfehlbetrages resultiert aus dem Defizitausgleich, den die Gemeinde Apen an die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde für den Betrieb der Kindertagestätten zu zahlen hat. Die Gemeinde Apen hat hier verständlicherweise nur einen sehr geringen Einfluss auf die Höhe des Defizitausgleichs. Lt. Antrag müssten 308.960 € eingespart werden, was aufgrund des steigenden Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen nicht möglich ist.

Teilhaushalt 135 – Schulen

Der Finanzmittelfehlbetrag / Gesamtfinanzbedarf beträgt bei diesem Teilhaushalt 993.700 €. Es müsste somit ein Betrag in Höhe von 99.370 € eingespart werden. Ein Großteil der geplanten Auszahlungen resultiert aus Schulkosten, die die Gemeinde Apen an die jeweiligen Schulträger für die Beschulung der Aper Schüler zu entrichten hat. Weiter sind hier u.a. Personalkosten für die Gemeindebediensteten in den Schulen und anteilige Personalkosten der zuständigen Personen aus dem Rathaus abgebildet. Hier kann aufgrund des Wegfalls der Außenstelle des Gymnasiums Westerstede bereits jetzt ein Anstieg des Gesamtfinanzbedarfs vorhergesehen werden, da somit auch die Schulkostenerstattungen der Stadt Westerstede für die Beschulung von Westersteder Schülern entfallen wird.

Teilhaushalt 142 – Straßen, Natur und Landschaft

Der Finanzmittelfehlbetrag / Gesamtfinanzbedarf beträgt bei diesem Teilhaushalt 908.800 €. Es müsste somit ein Betrag in Höhe von 90.880 € eingespart werden. Auf den ersten Blick könnten Einsparungen bei den eingeplanten Mitteln in Höhe von 400.000 € zum Straßenbauprogramm 2025 erfolgen. Im Jahr 2025 soll aus diesen Mittel die Sanierung der Bahnhofstraße in Augustfehn erfolgen. Eventuelle Restmittel könnten in das Jahr 2026 übertragen werden, um die aktuell beschlossenen Straßenbaumaßnahmen (Kleine Mühlenstraße, Burgstraße, Klauhörner Straße) durchführen zu können. Aus diesem Grund ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes nicht zielführend. Im konsumtiven Bereich werden Einsparungen ebenfalls kaum möglich sein, da die aktuellen Starkregenereignisse höchstwahrscheinlich kostenintensive Unterhaltungsmaßnahmen an der Oberflächenentwässerung der Gemeinde Apen nach sich ziehen werden.

Diese Beispiele machen deutlich, dass pauschale Einsparungen pro Teilhaushalt/Fachdienst nicht zielführend sind. Selbstverständlich wird der Haushalt nach § 110 (2) NKomVG nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant. Hierbei müssen Haushaltsanmeldungen hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit sehr kritisch hinterfragt werden. Nach § 110 (1) NKomVG muss der Haushalt allerdings auch so geplant werden, dass die stetige Aufgabenerfüllung und damit die Handlungsfähigkeit der Kommune gesichert ist. Daher wird es auch notwendig sein, Haushaltsausgabeansätze zu erhöhen, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Aus Sicht der Verwaltung muss das Ziel sein, die Eigenfinanzierungskraft der Gemeinde weiter zu stärken, in dem versucht wird, die Einnahmen nachhaltig zu erhöhen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

- Antrag des FDP-Ratsherrn zum Haushalt 2025 vom 27.06.2024

- Eingangsbestätigung vom 28.06.2024