Sachverhalt:
Zum jährlichen Antragsstichtag am 30. September im Rahmen der
Dorfentwicklung werden in diesem Jahr voraussichtlich sechs private Anträge aus
der Dorfregion Apen eingereicht.
Vorrangig handelt es sich dabei um Vorhaben der Sanierung der
Außenhülle (Dach, Fassade, Fenster, etc.), in einzelnen Fällen aber auch um die
Beseitigung von Leerstand durch Umnutzung bzw. Revitalisierung (dabei sind alte
und neue Nutzung die gleichen).
Da bei zwei weiteren Objekten dringender Handlungsbedarf
bestand, wurden bereits im Vorfeld des Stichtages diese Anträge zusammen mit
der Beantragung eines sogenannten „vorzeitigen Investitionsbeginns“ eingereicht
und vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL Weser-Ems in Oldenburg)
positiv beschieden, so dass mit diesen Projekten „auf eigenes finanzielles
Risiko“ begonnen werden durfte.
Dringender Handlungsbedarf besteht zum Beispiel dann, wenn
kein Aufschub der Maßnahme möglich ist, da die Gebäudesubstanz gefährdet ist.
Der gewährte vorzeitige Investitionsbeginn beinhaltet keine Zusage hinsichtlich
einer Förderung.
Bei diesen beiden Anträgen handelt es sich um die öffentliche
Maßnahme „Forum Apen“ (Schaffung eines multifunktionalen Begegnungsstätte am Schulstandort
Apen) sowie die „Sanierung der Hengstforder Mühle“ durch den
Mühlenförderverein. Für das Forum Apen steht eine Fördersumme von 500.000 € im
Raum.
Die Gemeinde Apen ist Eigentümerin der Mühle, hat jedoch
vertraglich die Unterhaltungsverpflichtung an den Mühlenförderverein
übertragen. Der Verein ist Antragsteller, was möglich ist, und kann eine höhere
Förderquote erzielen als es die Gemeinde könnte. Den notwendigen Eigenanteil
kann der Verein bei positiver Bescheidung aufbringen, während bei negativer
Bescheidung die dann entstandene Finanzierungslücke nicht vom Verein
geschlossen werden kann. Daher hat die Gemeinde Apen, nach Absprache mit den
Gremien, dem Mühlenförderverein zugesichert, diese Finanzierungslücke zu
übernehmen, wenn ein positiver Bescheid ausbleiben sollte. Die Argumente, die
dies rechtfertigen (Eigentümerin der Mühle, touristischer Mehrwert, meist
frequentierter Trauort in der Gemeinde) sprechen sicherlich für sich selbst.
Die Zahl der Antragsteller (die Zahl der Interessenten ist
durchaus höher) zu diesem Stichtag zeigt, dass sich das Dorferneuerungsprogramm
im Rahmen der Dorfregion Apen etabliert hat und eine Bekanntheit hat, die eine
Aufmerksamkeit genießt.
Acht potenzielle Antragsobjekte verdeutlichen darüber hinaus
den Bedarf auch von privater Seite hinsichtlich einer finanziellen Förderung
ortsbildprägender Gebäude. Durch die Verlängerung der Dorfregion Apen können im
Rahmen der ZILE-Richtlinie noch bis einschließlich 30.09.2027 Förderanträge
gestellt werden. Mit einer Förderung von bis zu 40% der Nettokosten für Private
ist dies ein attraktives Angebot.
Die aktuelle ZILE-Richtlinie wie auch relevante
Antragsformulare (unter „Vordrucke“) sind auf der Seite des Ministeriums als
Download zu finden.
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums/zile_zuwendungen_zur_integrierten_landlichen_entwicklung/dorfentwicklung-218961.html
Finanzierung:
Die Kosten
für den Bereich Aula / Veranstaltungsforum / Mensa werden ermittelt und für die
Haushaltsberatungen vorgelegt. Gemäß eines Richtlinienentwurfes würde die
Gemeinde Apen seitens Landes eine Förderung bzw. einen Zuschuss i.H.v. 500.000
€ erhalten.
Die
möglicherweise entstehende Finanzierungslücke i.H.v. von bis zu 60.000 € kann
die Gemeinde Apen aus dem laufenden Haushalt decken, da nicht eingeplante
Fördermittel für den Krippenanbau in Apen den Eigenanteil für diese Maßnahme reduzierten.
Anlage: