Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunalen technischen Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung in Bezug auf die Optimierung der Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Eine Aktualisierung des Generalentwässerungsplanes für den Bereich Oberflächenentwässerung ist anzustreben. Zudem ist die Notwendigkeit von baulichen Maßnahmen zu prüfen. Die Kosten hierfür sind in die Haushaltsberatungen 2025 und die Folgejahre aufzunehmen.
Sachverhalt:
Am 12.07., 03.08. und 13./14.08.2024 kam es im Gebiet der Gemeinde Apen zu extremen Starkregenereignissen mit teilweise verheerenden Auswirkungen. Innerhalb kürzester Zeit fluteten große Mengen von Niederschlagswasser (mit stellenweise mehr als 125 l/m²) binnen kürzester Zeit sowohl öffentliche also auch private Flächen. Die vorhandenen Entwässerungsgräben, Regenwasserleitungen und Regenrückhaltebecken waren mit diesen Wassermassen teilweise stark überlastet, so dass es zu Überstauungen bis auf Privatgrundstücke kam. Auch an den technischen Wasserbauwerken der Wasser- und Bodenverbände bildeten sich Rückstaus. Die Schöpfwerke konnten die Wassermassen zum Teil nicht ausreichend abpumpen. In der Folge sammelte sich in den niedriger gelegenen Bereichen das Wasser und floss erst langsam ab. Hierdurch standen in privaten Gärten, Garagen und Kellern, aber auch teilweise innerhalb von Wohnbereichen große Wassermengen. Eine Darstellung der Hotspots, die sich aus den Einsatzstellen der Feuerwehr ergeben, ist als Karte beigefügt.
Am 13.08.2024 kamen zu den großen Regenmassen noch Sturm und Hagel hinzu. Das hatte zur Folge, dass abgerissenes Laub und große Hagelkörner die Sinkkästen zusätzlich verstopften und damit den Abfluss behinderten. Zudem flutete an vielen Stellen das Regenwasser die Schmutzwasserkanäle über die zur Entlüftung vorgesehenen Schachtdeckel. Diese „Fehleinleitungen“ führten vielfach zu Überstauungen der Schmutzwasserleitungen. Dabei traten teilweise Feststoffe aus und sammelten sich bis auf private Flächen.
Die Feuerwehren im Gemeindegebiet leisteten hierbei großartige Hilfestellungen an den verschiedenen Einsatzstellen. Auch hinzugerufene örtliche Landwirte, Wasser- und Bodenverbände und die Gemeindeverwaltung leisteten ihre Beiträge zur Bewältigung der außergewöhnlichen Lage.
Mit der als Anlage beigefügten Pressemitteilung vom 23.08.2024 reagierte die Gemeinde Apen auf die vergangenen Ereignisse. Es fand am 12.08.2024 eine umfangreiche Lage- und Nachbesprechung mit den Führungskräften der Feuerwehr, der Ammerländer Wasseracht und den zuständigen Personen der Verwaltung statt. Dabei wurden die folgenden Handlungsfelder erarbeitet:
1. Rettung in der Gefahrenlage
Die Feuerwehr prüft, ob man anderes technisches Gerät und Ausstattung er-gänzend beschaffen muss, dass bei Starkregenereignissen den Einsatzkräften als geeigneter dienlich sein kann. Dieses dient der Akuthilfe im Einsatzfall.
2. Bauliche Untersuchung der
Einsatzorte vom 03.08. und 14.08.2024
Dem Gemeinderat wurde in dem Verwaltungsausschuss am 20.08.2024 der Vorschlag unterbreitet, dass das Gemeindegebiet insbesondere die Bereiche mit den akuten Problemen und Einsatzorten der Feuerwehr, die bekannten Eng-stellen und Überflutungslagen, fachlich zu untersuchen, sowie die Starkregen-gefahrenkarte auszuwerten. Die Gemeinde wird in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 16.09.2024 beraten, welche Maßnahmen man angehen kann und muss. Hierzu zählt die Prüfung der vorhandenen Ab-flussanlagen mit Hilfe von Kamerafahrten in den Leitungen, um zu sehen wo etwas kaputt ist und in Ordnung gebracht werden muss. Es wird geprüft, welche neuen Anlagen möglich und notwendig wären, um der Klimaveränderung und insbesondere dem Starkregen ansatzweise gerecht zu werden.
3. Neue Bauvorhaben in Wohngebieten
Es wird eine intensivere Prüfung von Bauanträgen und Bauanzeigen bei in-nerörtlicher Verdichtung geben. Gegebenenfalls sind neue Auflagen für Bau-herren bei Neubauten notwendig. Die Erstellung von größeren Gebäuden in bestehenden Siedlungsanlagen der 50er bis 90er Jahre bedarf einer kritische-ren Oberflächenentwässerungsprüfung.
4. Eigentümerinnen und Eigentümer
wird der notwendige Eigenschutz abverlangt:
• Dazu zählen eine Rückschlagklappe für den Schmutzwasseranschluss (die-ser ist laut Satzung der Gemeinde Pflicht)
• Private Beschaffung von Pumpen und technischem Gerät im privaten Umfeld sowie mobile Sperren (Minideiche, Sandsäcke)
• Notwendige Entsiegelung des Grundstücks
• Reinigung von privaten Gräben
• Rückbau von Verrohrungen – offene Gräben herstellen
• Die freiwillige Gartengestaltung ohne „Schwemmstoffe“ (Hackschnitzel, Schredder) die Abflüsse verstopfen könnten.
5. Klimaanpassung und
Gemeindeentwässerungsplan anpassen
Es wird eine konzeptionelle Betrachtung des Gemeindegebietes im Rahmen der Klimaanpassung erfolgen. Hierzu bedarf es allerdings einem längeren Zeit-raum.
6. Warnsystem
Es soll die Warn-AAP BIWAAP weiter in den Fokus gerückt werden. Es muss der öffentlichen Hand gelingen, die Bevölkerung im Vorfeld noch besser zu warnen und zu sensibilisieren.
In der Folgezeit sammelte und sammelt noch immer die Gemeinde Apen die verschiedenen Meldungen über Problemlagen und führt Ortstermine zur Sichtung der Situationen vor Ort durch. Hierbei zeigt sich, dass sich z.B. eine Vielzahl von Anliegergräben nicht im notwendigen Unterhaltungszustand befindet aber auch öffentliche Leitungen nicht mehr für die Intensität der Niederschläge ausreichend dimensioniert sind. Erste mögliche Maßnahmen zu einer schnellen Abhilfe werden direkt im Zuge der laufenden Unterhaltung in die Wege geleitet. An vielen Stellen müssen jedoch auch die bestehenden System umfangreich überprüft und ggfs. optimiert werden.
Weitere Schritte sind aus Sicht der Verwaltung die Überprüfung von Regenwasserleitungen durch Kamerabefahrungen, Durchführung von Instandsetzungsarbeiten aber auch die Aufklärung über die entsprechenden Unterhaltungspflichten auch durch private Anlieger. Ein Appell an die Bevölkerung sollte auch sein, dass die Sinkkästen nicht zur Straßenreinigung missbraucht werden dürfen, indem der Kehricht dort entsorgt wird. Zudem wäre auf die Pflicht zum Einbau von Rückstausicherungseinrichtungen aus der bestehenden Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Apen hinzuweisen, um Schäden aus dem Rückstau der Schmutzwasserleitung in Privatgebäuden zu vermeiden.
Konzeptionell sollte der vorhandene Generalentwässerungsplan aus Jahr 1981 aktualisiert und danach konkrete bauliche Maßnahmen geprüft werden. Hierbei sind insbesondere die Erkenntnisse über die genannten Hotspots zu beachten.
Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses notwendig. Die Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung und auch für größere Baumaßnahmen sollten im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgesehen werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 und der Folgejahre sollten die Unterhaltungsansätze erhöht und Mittel für die Durchführung verschiedener Baumaßnahmen zur Optimierung der Oberflächenentwässerung vorgesehen werden.
Anlagen:
- Pressebericht vom 23.08.2024
- 4 Karten mit den Hotspots der Starkregenereignisse im Gemeindegebiet