Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Apen vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 01.10.2024 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Apen. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan der Gemeinde Apen ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.05.2024 forderte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) die Gemeinde Apen überraschend auf, bis zum 15.08.2024 einen Lärmaktionsplan (LAP) für das Gebiet der Gemeinde Apen zu erstellen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat nach der Vorstellung des Entwurfes in der Sitzung vom 11.06.2024 einen entsprechenden Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Apen fand in dem Zeitraum vom 19.06.2024 bis 18.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Apen statt. Gleichzeitig konnten die Unterlagen im Internet unter www.apen.de (Politik und Verwaltung, aktuelle Bauleitplanung) eingesehen werden.
Die Abwägungen der eingegangen Anregungen und Stellungnahmen werden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen geringe Kosten für das Honorar des Fachplaners (voraussichtlich weit unter 5.000 Euro). Diese werde aus dem Budget Planungskosten gezahlt.
Anlagen:
- Lärmaktionsplan der Gemeinde Apen
- Abwägungstabelle