Beschlussvorschlag:
Beschluss A
Der Rat der Gemeinde Apen stimmt der Zahlung der Rückkaufpreissumme in Höhe des ermittelten Sachzeitwertes von 6.100.000,00 € zu. Die Rückkaufpreissumme hat den im Jahresabschluss für das Jahr 2024 ausgewiesenen Werten der Anlagen der Schmutzwasserbeseitigung nach Prüfung des Jahresabschlusses der EWE Wasser GmbH zu entsprechen. Sich daraus ergebenden Änderungen hinsichtlich der Rückkaufpreissumme stimmt der Rat zu.
Beschluss B
Der Rat der Gemeinde Apen stimmt dem Verkauf der Abwasseranlage (Anlagevermögen wie Schmutzwasserreinigungsanlagen einschließlich der Grundstücke, das Kanalnetz einschließlich der Pumpstationen, der Betriebshäuser und der Ablaufwerke, Zubehör, Unterlagen) in Höhe des ermittelten Sachzeitwertes von 6.100.000,00 € zu. Die Übertragungssumme entspricht dem Rückkaufpreis, den die Gemeinde Apen den die EWE zu zahlen hat. Die Rückkaufpreissumme hat den im Jahresabschluss für das Jahr 2024 ausgewiesenen Werten der Anlagen der Schmutzwasserbeseitigung nach Prüfung des Jahresabschlusses der EWE Wasser GmbH zu entsprechen. Sich daraus ergebenden Änderungen hinsichtlich der Rückkaufpreissumme stimmt der Rat zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.
Beschluss C
Der Rat der Gemeinde Apen stimmt dem Abschluss eines Durchführungsvertrages mit dem OOWV zu und beauftragt den Bürgermeistern, diesen Vertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen hat im Dezember 1993 mit der EWE AG, Oldenburg, einen Vertrag über die Abwasserbeseitigung geschlossen mit einer Laufzeit vom 01.01.1994 bis zum 31.12.2024. In diesem Zusammenhang wurde die Kläranlage samt Grundstücken wie auch das gesamte Kanalnetz in der Gemeinde Apen an die EWE übertragen. Dieser Vertrag wurde fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Seither hat sich die Gemeinde Apen mit der Zukunft der Abwasserbeseitigung beschäftigt und nach umfassenden Informationen, Bewertungen und inhaltlichen Austauschen zwischen Rat und Verwaltung wie auch unter Beteiligung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dazu entschieden, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung im sog. Verbandsmodell durch den OOWV erfüllen zu lassen. Dies wird ab dem 01.01.2025 so geschehen.
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den sog. Beitrittsbeschluss gefasst. Nach Beitrittsbeschluss und dem damit ermöglichten Aufnahmeantrag der Gemeinde Apen haben Vorstand und Verbandsversammlung des OOWV über die Mitgliedschaft zu beschließen. Die Verbandsversammlung am 15.08.2024 hat bereits einen positiven Beschluss gefasst (Anhörung der Verbandsversammlung), so dass ein Vorstandsbeschluss nun gefasst werden möge.
Mit Blick auf die vertraglichen Gestaltungen ist zunächst die Rückübertragung von der EWE auf die Gemeinde Apen zu regeln. In einem nächsten Schritt ist ein Vertrag über die Übertragung der Kläranlage samt Grundstücken und des gesamten Kanalnetzes an den OOWV notariell zu schließen sowie ein Durchführungsvertrag zur eigentlichen Aufgabenerledigung.
Die Satzungshoheit geht mit Abschluss der Verträge ebenfalls auf den OOWV über, so dass die zur Durchführung der Aufgabe notwendigen Satzungen vom OOWV künftig erlassen werden. Konkret wird der OOWV folgende Satzungen für die Aufgabenwahrnehmung in der Gemeinde Apen verabschieden:
- Schmutzwasserbeseitigungssatzung
- Abgabensatzung Schmutzwasserbeseitigung
- Satzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
- Abgabensatzung dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
- Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe
- Verwaltungskostensatzung
Mit der EWE ist vertraglich geregelt, dass bei Rückübertragung ein Rückkaufpreis zu zahlen ist, der dem Sachzeitwert entspricht. Der Sachzeitwert wird von einem von beiden Parteien zu benennenden Gutachter ermittelt. EWE und Gemeinde Apen haben sich gütig darauf verständigt, dass dieser Sachzeitwert von „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ ermittelt werden soll. Den ermittelten Sachzeitwert zahlt der OOWV wiederum an die Gemeinde Apen.Die o.g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Stand 06/2024 den Sachzeitwert mit einer Höhe von 6.069.299,15 € ermittelt (s. Anlage).
Als Übertragungssumme für sämtliche auf den OOWV zu übertragenden Gegenstände ist das Anlagevermögen der bis zum Übertragungsstichtag 01.01.2025 hergestellten Anlagen der Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwasserreinigungsanlagen einschließlich der Grundstücke, das Kanalnetz einschließlich der Pumpstationen, der Betriebshäuser und der Ablaufwerke, Zubehör, Unterlagen, etc.) anzusetzen (Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen, abzüglich Restbuchwert der Zuschüsse/Beiträge/Zuweisungen – noch nicht aufgelöster Zuschüsse/Beiträge/Zuweisungen). Die Übertragungssumme ergibt sich aus dem Rückkaufpreis, den die Gemeinde an den bisherigen Betreiber der Schmutzwasserbeseitigung bei Vertragsbeendigung zum 31.12.2024 entrichten wird. Die Übertragungssumme beträgt, wie oben dargestellt, brutto EURO 6.100.000,00. Hierin enthalten sind auch die Gegenstände, die noch bis zum 31.12.2024 angeschafft oder hergestellt werden. Die Übertragungssumme entspricht dem im Jahresabschluss für das Jahr 2024 ausgewiesenen Werten der Anlagen der Schmutzwasserbeseitigung nach Prüfung des Jahresabschlusses der EWE Wasser GmbH. Die Übertragungssumme zahlt der OOWV an die Gemeinde. Die Summe ist zu einem noch zum 15.05.2025 und nach Vorliegen sämtlicher Genehmigungen fällig. Etwaige Differenzen zur vertraglich festgelegten Übertragungssumme werden zwischen den Parteien innerhalb einer dann zu vereinbarenden Frist ausgeglichen. Die Umschreibung soll dann unverzüglich nach Eingang der Schlussrate erfolgen.
Weiterhin ist geregelt, dass der OOWV die vertraglich vereinbarte Übertragungssumme vorab an die Gemeinde überweist, die diese dann wiederum an die EWE überweist, so dass für die Gemeinde Apen nicht die Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung besteht. Der mit der EWE vereinbarte Zahlungszeitpunkt ist der 15.05.2025 (s. Anlage).
Kurz zusammengefasst kann man Folgendes festhalten:
- Die Kaufpreiszahlung an die EWE ist eine vertragliche Rückübertragung, die im Vertrag von 1993 geregelt ist.
- Die Übertragung an den OOWV ist eine neu einzugehende vertragliche Regelung.
- Das Zahlungsziel mit der EWE ist so vereinbart, dass keine Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde Apen notwendig ist, da der OOWV vorab an die Gemeinde zahlt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Übertragung der Abwasseranlage an den OOWV ist für die Gemeinde Apen bezogen auf das Anlagevermögen kostenneutral, da die Übertragungssumme, die vom OOWV zu zahlen ist, dem Restzeitwert entspricht, den die Gemeinde Apen an die EWE Wasser GmbH zu entrichten hat. Dadurch dass der OOWV diese Summe der Gemeinde Apen zahlt, bevor diese die Summe an die EWE zu zahlen hat, entstehen keine Finanzierungskosten.
Anlagen: