Beschlussvorschlag:
Die anliegende Niederschlagswasserbeseitigungssatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 96 (1) NWG ist die Gemeinde Apen für ihr Gemeindegebiet Abwasserbeseitigungspflichtig. In seiner Sitzung vom 18.06.2024 hat der Rat der Gemeinde Apen entschieden, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung (mit Ausnahme der Niederschlagswasserbeseitigung) zum 01.01.2025 auf den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband zu übertragen.
Um die Abwasserbeseitigung auf dem Gemeindegebiet zu regeln, besteht eine Abwasserbeseitigungssatzung, die zuletzt zum 01.01.2002 geändert wurde. Diese Satzung regelt sowohl die Schmutzwasserbeseitigung, als auch die Niederschlagswasserbeseitigung.
Da die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung auch über den 01.01.2025 hinaus bei der Gemeinde Apen verbleibt, wurde eine Niederschlagswasserbeseitigungssatzung entwickelt. Der Inhalt ist in wesentlichen Bestandteilen deckungsgleich mit den in der Abwasserbeseitigungssatzung geregelten Vorschriften für den Teilbereich Niederschlagswasser.
Um den gestiegenen Anforderungen aufgrund des Klimawandels und der sich häufenden Starkregenereignisse gerecht zu werden, wurden Regelungen aufgenommen, nach denen die Gemeinde Apen berechtigt wird, Rückhaltungen des Niederschlagswassers auf Privatgrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen zu fordern.
Die bisherige Abwasserbeseitigungssatzung soll in einem zusätzlichen Beschluss außer Kraft gesetzt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Niederschlagswasserbeseitigungssatzung