Sachverhalt:
Nach § 10 der Richtlinie der Gemeinde Apen für die Aufnahme
und Umschuldung von Krediten vom 19.12.2006 obliegt die Zuständigkeit für die
Aufnahme von Krediten dem Bürgermeister. Der Gemeinderat ist gemäß § 7 der
Richtlinie der Gemeinde Apen für die Aufnahme und Umschuldung von Krediten über
aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu
unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere
Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die
voraussichtliche Laufzeit.
Zur Finanzierung der geplanten Investitionen waren im
Haushaltsjahr 2023 Kreditaufnahmen in Höhe von 4.180.000 € vorgesehen. Die
Kreditermächtigung 2023 diente vorwiegend zur Kofinanzierung der geplanten
ÖPNV-Anlage auf dem ehemaligen Dockgelände, der Erweiterung der
Janosch-Grundschule um eine Modulbaumensa, dem Neubau der Bushaltestelle
Schützenstraße Apen und dem Ausbau der Schulstraße. Die Kreditermächtigung
wurde mittlerweile in voller Höhe in das Jahr 2024 übertragen. Wie in der
Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2024 mitgeteilt, erfolgte in diesem Jahr
bereits eine Darlehensaufnahme in Höhe von 3.000.000 €.
Nunmehr wurde die restliche Ermächtigung in Höhe von
1.180.000 € ausgeschrieben.
Gem. § 3 der Richtlinie der Gemeinde Apen für die Aufnahme
und Umschuldung von Krediten sind mehrere Kreditangebote einzuholen. Seitens
der Verwaltung wurden sechs Kreditinstitute per Mail aufgefordert,
Kreditangebote für ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren,
einer Zinsbindung von 10 Jahren und einem Auszahlungskurs von 100 % abzugeben.
Um am Kreditmarkt einen besseren Zinssatz zu erzielen, wurde für dieses
Darlehen eine 10-jährige Zinsbindung gewählt. Die Aufforderung zur Angabe von
Kreditangeboten erfolgte ebenfalls über die digitale Kreditplattform komuno.de.
Über diese Plattform wurden insgesamt 121 Investoren erreicht.
Die Angebotsfrist endete am 09.10.2024 um 10:00 Uhr. Bis zu
diesem Zeitpunkt wurden folgende Angebote mit der geforderten 10-jährigen Zinsbindung
abgegeben:
Bank |
Zinssatz für 10 Jahre |
Oldenburgische Landesbank |
k.a |
Helaba |
3,110% |
Landessparkasse zu Oldenburg |
2,990% |
Oldenburger Volksbank |
2,868% |
DZ HYP |
3,261% |
LBBW |
3,070% |
NRW-Bank |
3,040% |
Hiernach war das Angebot der Oldenburger Volksbank mit einer
Verzinsung von 2,868 % mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer 10-jährigen
Zinsbindung das günstigste Angebot.
Der anfängliche Tilgungssatz beträgt 3,62 %. Der
vierteljährliche Schuldendienst beträgt 19.153,63 € ab dem 15.11.2024.
Finanzierung:
Siehe Sachverhalt.
Anlage: