Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 einschließlich Investitionsprogramm für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2026 - 2028
Vorlage
VO/390/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06.11.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr.91), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

      1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                    22.734.200 Euro                     1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                  23.540.700 Euro

1.3.   der außerordentlichen Erträge auf                                                          0 Euro

1.4.   der außerordentlichen Aufwendungen auf                                              0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         21.636.500 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         21.078.500 Euro

2.3.    der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                            6.787.300 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                           12.052.400 Euro

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                       5.265.100 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                          629.000 Euro

            festgesetzt.

            Nachrichtlich:

            Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                          33.688.900 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                         33.759.900 Euro

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2024 vorhandenen liquiden Mitteln.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.265.100 Euro fest­gesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 488.500 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.600.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 durch die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Apen (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024 wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                    314 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                       314 %

2.    Gewerbesteuer                                                                                      380 %

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

Apen, den 10. Dezember 2024

Huber

Bürgermeister

b)

Das Investitionsprogramm bis 2028 wird in der dem Haushaltsplan 2025 anliegenden Fassung beschlossen


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 04.11.2024 und 25.11.2024 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Investitionsprogrammes bis 2028 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2025 eingearbeitet.

Der Haushalt 2025 wurde durch Mindereinnahmen aufgrund der Ergebnisse des Zensus stark belastet. Auf der Ausgabenseite mussten die Haushaltsansätze in nahezu allen Bereichen erhöht werden.

Deutliche Erhöhungen gab es vor allem im Bereich der baulichen Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude. Die hier eingeplanten Unterhaltungsmaßnahmen führen allerdings nur dazu, die Substanz der Bauwerke zu bewahren.

Die im Sommer 2024 aufgetretenen Starkregenereignisse zwingen die Gemeinde Apen, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Es wurden daher hohe Haushaltsmittel eingeplant um Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung durchzuführen.

Seitens der Kämmerei wurden im Zuge des Haushaltsaufstellungsprozesses intensive Gespräche mit den Fachdiensten geführt. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die eingearbeiteten Haushaltsanmeldungen zwingend notwendig sind, um die Pflichtaufgaben der Gemeinde Apen auch zukünftig gesetzeskonform leisten zu können.

Für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von -806.500 € geplant.

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird von einer leichten Entspannung der Haushaltslage ausgegangen. Hieber wurde allerdings vorausgesetzt, dass sich die Zahlungsströme im Finanzausgleich nicht wesentlich verändern. Es wird von folgender Entwicklung der Jahresergebnisse ausgegangen:

2026:                    + 1.200 €

2027:                    + 173.200 €

2028:                    + 330.800 €

Im Finanzhaushalt wird es im Jahr 2025 nicht möglich sein, die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Zur Bestreitung der laufenden Verwaltungsauszahlungen wird nach derzeitigem Planungsstand die Aufnahme von Liquiditätskredite in Höhe von 71.000 € nötig sein.

In den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 wird es wieder möglich sein, die laufende Verwaltungstätigkeit mit eigenen Mitteln zu finanzieren und zumindest im geringen Maße eine Kofinanzierung der Investitionsmaßnahmen zu übernehmen.

Das Investitionsprogramm bis 2028 wurde auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Apen angepasst. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden somit Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe 5.876.500 € aus dem Investitionsprogramm entfernt.

Im Planungszeitraum 2025 bis 2028 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 21,2 Mio. € geplant. Als wesentliche Investitionen sind hier insbesondere folgende Investitionsmaßnahmen zu nennen:

-              Übertragung der Abwasserreinigungsanlage

Die Investitionsauszahlungen belaufen sich hierbei auf 6,1 Mio. €. Die Rückabwicklung von der EWE Wasser und die anschließende Übertragung auf den OOWV erfolgen jedoch kostenneutral. Daher ist der Betrag in gleicher Höhe als Einzahlung veranschlagt.

-              Sanierung der Sporthalle Apen

 Die Sporthalle Apen soll bis zum Jahr 2028 grundlegend saniert werden. Hierfür werden insgesamt Investitionsauszahlungen in Höhe von 5.017.900 € bis zum Jahr 2028 benötigt. Als zwingend notwendige Kofinanzierung sind Fördermittel in Höhe von 2.454.500 € eingeplant.

-              Schule Apen - Mensa und Veranstaltungsforum

Für diese Maßnahme wurden Gesamtkosten in Höhe von 4.242.000 € eingeplant. Es wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 950.200 € eingeplant.

Die Maßnahmen müssen größtenteils kreditfinanziert werden. Der Schuldenstand steigt bis zum 31.12.2028 auf voraussichtlich 23.188.602 €.

Im Übrigen wird auf die Beratungen in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen: