Beschlussvorschlag:
a)
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund
der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06.11.2024 (Nds.
GVBl. 2024 Nr.91), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 10.12.2024
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 22.734.200
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 23.540.700 Euro
1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 21.636.500
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.078.500
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 6.787.300 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 12.052.400
Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 5.265.100 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 629.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 33.688.900 Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 33.759.900 Euro
Die
Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2024
vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.265.100 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 488.500 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.600.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025
durch die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuern in der Gemeinde Apen (Hebesatzsatzung) vom 10.12.2024 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 314
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 314 %
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die
Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf
300.000 Euro festgesetzt.
Apen,
den 10. Dezember 2024
Huber
Bürgermeister
b)
Das Investitionsprogramm bis 2028 wird in der dem Haushaltsplan 2025 anliegenden Fassung beschlossen
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 04.11.2024 und 25.11.2024 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Investitionsprogrammes bis 2028 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2025 eingearbeitet.
Der Haushalt 2025 wurde durch Mindereinnahmen aufgrund der Ergebnisse des Zensus stark belastet. Auf der Ausgabenseite mussten die Haushaltsansätze in nahezu allen Bereichen erhöht werden.
Deutliche Erhöhungen gab es vor allem im Bereich der baulichen Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude. Die hier eingeplanten Unterhaltungsmaßnahmen führen allerdings nur dazu, die Substanz der Bauwerke zu bewahren.
Die im Sommer 2024 aufgetretenen Starkregenereignisse zwingen die Gemeinde Apen, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Es wurden daher hohe Haushaltsmittel eingeplant um Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung durchzuführen.
Seitens der Kämmerei wurden im Zuge des Haushaltsaufstellungsprozesses intensive Gespräche mit den Fachdiensten geführt. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die eingearbeiteten Haushaltsanmeldungen zwingend notwendig sind, um die Pflichtaufgaben der Gemeinde Apen auch zukünftig gesetzeskonform leisten zu können.
Für das Jahr 2025 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von -806.500 € geplant.
In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wird von einer leichten Entspannung der Haushaltslage ausgegangen. Hieber wurde allerdings vorausgesetzt, dass sich die Zahlungsströme im Finanzausgleich nicht wesentlich verändern. Es wird von folgender Entwicklung der Jahresergebnisse ausgegangen:
2026: + 1.200 €
2027: + 173.200 €
2028: + 330.800 €
Im Finanzhaushalt wird es im Jahr 2025 nicht möglich sein, die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Zur Bestreitung der laufenden Verwaltungsauszahlungen wird nach derzeitigem Planungsstand die Aufnahme von Liquiditätskredite in Höhe von 71.000 € nötig sein.
In den Haushaltsjahren 2026 bis 2028 wird es wieder möglich sein, die laufende Verwaltungstätigkeit mit eigenen Mitteln zu finanzieren und zumindest im geringen Maße eine Kofinanzierung der Investitionsmaßnahmen zu übernehmen.
Das Investitionsprogramm bis 2028 wurde auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Apen angepasst. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden somit Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe 5.876.500 € aus dem Investitionsprogramm entfernt.
Im Planungszeitraum 2025 bis 2028 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von ca. 21,2 Mio. € geplant. Als wesentliche Investitionen sind hier insbesondere folgende Investitionsmaßnahmen zu nennen:
- Übertragung der
Abwasserreinigungsanlage
Die Investitionsauszahlungen belaufen sich hierbei auf 6,1 Mio. €. Die Rückabwicklung von der EWE Wasser und die anschließende Übertragung auf den OOWV erfolgen jedoch kostenneutral. Daher ist der Betrag in gleicher Höhe als Einzahlung veranschlagt.
- Sanierung der Sporthalle Apen
Die Sporthalle Apen soll bis zum Jahr 2028 grundlegend saniert werden. Hierfür werden insgesamt Investitionsauszahlungen in Höhe von 5.017.900 € bis zum Jahr 2028 benötigt. Als zwingend notwendige Kofinanzierung sind Fördermittel in Höhe von 2.454.500 € eingeplant.
- Schule Apen - Mensa und
Veranstaltungsforum
Für diese Maßnahme wurden Gesamtkosten in Höhe von 4.242.000 € eingeplant. Es wurden Förderungen in Höhe von insgesamt 950.200 € eingeplant.
Die Maßnahmen müssen größtenteils kreditfinanziert werden. Der Schuldenstand steigt bis zum 31.12.2028 auf voraussichtlich 23.188.602 €.
Im Übrigen wird auf die Beratungen in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: