Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 20.04.2018.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.844,61 €
aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
wird ein Betrag in Höhe von 810.308,07 € zugeführt. Dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 93.536,54 € zugeführt. Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 259.676,66 € wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in
Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2014.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen hat den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Ammerland vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 in
der Fassung vom 20.04.2018 fand in der Zeit vom 21.01.2019 bis 23.04.2019
statt.
Das Rechnungsprüfungsamt erteilt
der Gemeinde Apen auf Seite 26 des Prüfungsberichtes einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk und bescheinigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte,
die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen. Der Jahresabschluss zum
31.12.2014 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.04.2019
sind als Anlagen beigefügt.
Der Prüfungsbericht enthält drei
Prüfungsfeststellungen. Zwei dieser Feststellungen resultieren noch aus der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009. Die dritte Prüfungsfeststellung
resultiert aus der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010. Die
Stellungnahme der Gemeinde Apen zu den Feststellungen ist ebenfalls als Anlage
beigefügt.
Der Jahresabschluss 2014 weist im
ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 903.844,61 € und im
außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 259.676,66 € aus.
Einzelheiten zum Jahresabschluss werden in der Sitzung erläutert.
Überschüsse aus gebührenrechnenden
Einrichtungen sind im Jahresabschluss bei der Position „Sonderposten für den
Gebührenausgleich“ darzustellen. Hierzu wird im Ergebnisverwendungsbeschluss
geregelt, dass ein Teil des ordentlichen Ergebnisses dem Sonderposten aus dem
Gebührenausgleich zuzuführen ist. Die Differenz ist der Überschussrücklage aus
dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen. Bei Fehlbeträgen aus gebührenrechnenden
Einrichtungen wird der Fehlbetrag dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich
entnommen und der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.
Zum 31.12.2014 weist die
gebührenrechnende Einrichtung Fäkalschlamm einen Überschuss in Höhe von 430,71
€ aus. Der Überschuss zum 31.12.2013 betrug 796,34 €. Der somit im Jahr 2014
entstandene Fehlbetrag von 365,63 € ist dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Die gebührenrechnende Einrichtung
zentrale Abwasserbeseitigung weist zum 31.12.2014 einen Überschuss in Höhe von
93.536,54 € aus. Zum 31.12.2013 war kein Überschuss vorhanden, so dass der
gesamte Überschuss dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen ist.
Die Zuführung zur Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird somit verringert.
Gem. § 58 (1) Nr. 10
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat ausschließlich
für den Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu den
Überschussrücklagen zuständig.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
den Überschuss aus dem ordentlichen
Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von 810.308,07 € der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und mit einem Betrag in Höhe von
93.536,54 € dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Der
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis sollte der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden. Gleichzeitig
ist der Fehlbetrag aus der gebührenrechnenden Einrichtung Fäkalschlamm dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen:
- Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014
- Stellungnahme der Gemeinde
Apen zum Prüfungsbericht
- Jahresabschluss 2014 (wird
gesondert verschickt)