Betreff
Jahresabschluss 2014
Vorlage
VO/543/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 20.04.2018.

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.844,61 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 810.308,07 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 93.536,54 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 259.676,66 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 in der Fassung vom 20.04.2018 fand in der Zeit vom 21.01.2019 bis 23.04.2019 statt.

Das Rechnungsprüfungsamt erteilt der Gemeinde Apen auf Seite 26 des Prüfungsberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und bescheinigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.04.2019 sind als Anlagen beigefügt.

Der Prüfungsbericht enthält drei Prüfungsfeststellungen. Zwei dieser Feststellungen resultieren noch aus der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009. Die dritte Prüfungsfeststellung resultiert aus der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010. Die Stellungnahme der Gemeinde Apen zu den Feststellungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Der Jahresabschluss 2014 weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 903.844,61 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 259.676,66 € aus. Einzelheiten zum Jahresabschluss werden in der Sitzung erläutert.

Überschüsse aus gebührenrechnenden Einrichtungen sind im Jahresabschluss bei der Position „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ darzustellen. Hierzu wird im Ergebnisverwendungsbeschluss geregelt, dass ein Teil des ordentlichen Ergebnisses dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen ist. Die Differenz ist der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen. Bei Fehlbeträgen aus gebührenrechnenden Einrichtungen wird der Fehlbetrag dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich entnommen und der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

Zum 31.12.2014 weist die gebührenrechnende Einrichtung Fäkalschlamm einen Überschuss in Höhe von 430,71 € aus. Der Überschuss zum 31.12.2013 betrug 796,34 €. Der somit im Jahr 2014 entstandene Fehlbetrag von 365,63 € ist dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

Die gebührenrechnende Einrichtung zentrale Abwasserbeseitigung weist zum 31.12.2014 einen Überschuss in Höhe von 93.536,54 € aus. Zum 31.12.2013 war kein Überschuss vorhanden, so dass der gesamte Überschuss dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen ist. Die Zuführung zur Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird somit verringert.

Gem. § 58 (1) Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu den Überschussrücklagen zuständig.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Überschuss  aus dem ordentlichen Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von 810.308,07 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und mit einem Betrag in Höhe von 93.536,54 € dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis sollte der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus der gebührenrechnenden Einrichtung Fäkalschlamm dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

-       Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014

-       Stellungnahme der Gemeinde Apen zum Prüfungsbericht

-       Jahresabschluss 2014 (wird gesondert verschickt)