Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen im Jahr 2015
Vorlage
VO/545/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 198.509,85 € im Teilhaushalt 144 (Sport, Kultur und Freibad) werden für das Haushaltsjahr 2015 entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten:

 

Teilhaushalt

Betrag

112 Wirtschaftsförderung

2.045,05 €

123 Innere Dienste

711,73 €

141 Bauverwaltung

49.490,71 €

142 Straßen, Natur und Landschaft

31.046,55 €

143 Gebäudedienst

71.374,36 €

144 Sport, Kultur und Freibad

400,00 €

145 Bauhof

6.141,80 €

 

 

Summe:

161.210,20 €

 

Für den restlichen Betrag in Höhe von 37.299,65 € erfolgt die Deckung aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.

 

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2015 sind außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 210.519,62 € entstanden. Diese Aufwendungen sind nur bedingt vorhersehbar und wurden deshalb auch nicht im Haushaltsplan 2015 geplant. Es handelt sich somit bei jedem dieser Geschäftsvorfälle um außerplanmäßige Aufwendungen.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 besagt, dass außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 12.500 € als unerheblich im Sinne des § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gelten und somit in der Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegen. Über außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb dieser Wertgrenze entscheidet der Rat der Gemeinde Apen.

 

Bei dem nachstehenden Geschäftsvorfall handelt es sich um einen außerplanmäßigen Aufwand oberhalb der Wertgrenze von 12.500 €:

 

 

 

Kostenstelle:   144002 (Freibad)

Kostenträger: 4242010 (Betrieb des gemeindeeigenen Freibades)

Konto:                         5321000 (Aufwendungen  aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden)

 

In den Jahren 2015 und 2016 wurde das Eltern-Kind-Becken des Freibades Hengstforde erneuert. Da es sich um eine grundlegende Erneuerung handelte, musste der Restbuchwert des vorhandenen Eltern-Kind-Beckens außerordentlich abgeschrieben werden. Der Buchwert belief sich zum Zeitpunkt der außerordentlichen Abschreibung auf 198.509,85 €.

 

Die Deckung erfolgt zum einen durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:

 

Teilhaushalt

Betrag

112 Wirtschaftsförderung

2.045,05 €

123 Innere Dienste

711,73 €

141 Bauverwaltung

49.490,71 €

142 Straßen, Natur und Landschaft

31.046,55 €

143 Gebäudedienst

71.374,36 €

144 Sport, Kultur und Freibad

400,00 €

145 Bauhof

6.141,80 €

 

 

Summe:

161.210,20 €

 

Für den restlichen Betrag in Höhe von 37.299,65 € erfolgt die Deckung aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen: