Beschlussvorschlag:
Für die Bestreitung von außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe
von 198.509,85 € im Teilhaushalt 144 (Sport,
Kultur und Freibad) werden für das Haushaltsjahr 2015 entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten:
Teilhaushalt |
Betrag |
112 Wirtschaftsförderung |
2.045,05 € |
123 Innere Dienste |
711,73 € |
141 Bauverwaltung |
49.490,71 € |
142 Straßen, Natur und Landschaft |
31.046,55 € |
143 Gebäudedienst |
71.374,36 € |
144 Sport, Kultur und Freibad |
400,00 € |
145 Bauhof |
6.141,80 € |
|
|
Summe: |
161.210,20 € |
Für den restlichen Betrag in Höhe
von 37.299,65 € erfolgt die Deckung aus der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses.
Sachverhalt:
Im Jahr 2015 sind außerordentliche
Aufwendungen in Höhe von 210.519,62 € entstanden. Diese Aufwendungen sind nur
bedingt vorhersehbar und wurden deshalb auch nicht im Haushaltsplan 2015
geplant. Es handelt sich somit bei jedem dieser Geschäftsvorfälle um
außerplanmäßige Aufwendungen.
Der Haushaltsplan für das Jahr
2015 besagt, dass außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 12.500 €
als unerheblich im Sinne des § 117 (1) Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gelten und somit in der
Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegen. Über außerplanmäßige Aufwendungen
oberhalb dieser Wertgrenze entscheidet der Rat der Gemeinde Apen.
Bei dem nachstehenden
Geschäftsvorfall handelt es sich um einen außerplanmäßigen Aufwand oberhalb der
Wertgrenze von 12.500 €:
Kostenstelle: 144002 (Freibad)
Kostenträger: 4242010 (Betrieb des gemeindeeigenen Freibades)
Konto: 5321000
(Aufwendungen aus der Veräußerung von
Grundstücken und Gebäuden)
In den Jahren 2015 und 2016 wurde
das Eltern-Kind-Becken des Freibades Hengstforde erneuert. Da es sich um eine
grundlegende Erneuerung handelte, musste der Restbuchwert des vorhandenen
Eltern-Kind-Beckens außerordentlich abgeschrieben werden. Der Buchwert belief
sich zum Zeitpunkt der außerordentlichen Abschreibung auf 198.509,85 €.
Die Deckung erfolgt zum einen
durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:
Teilhaushalt |
Betrag |
112 Wirtschaftsförderung |
2.045,05 € |
123 Innere Dienste |
711,73 € |
141 Bauverwaltung |
49.490,71 € |
142 Straßen, Natur und Landschaft |
31.046,55 € |
143 Gebäudedienst |
71.374,36 € |
144 Sport, Kultur und Freibad |
400,00 € |
145 Bauhof |
6.141,80 € |
|
|
Summe: |
161.210,20 € |
Für den restlichen Betrag in Höhe
von 37.299,65 € erfolgt die Deckung aus der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: