Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
MV/154/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben wurde 2017 von 25,40 € auf 26,70 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht.

 

In 2018 wurde dieser Gebührensatz beibehalten. Der Fehlbetrag in Höhe von 198,60 € konnte 2018 ausgeglichen werden. Darüber hinaus wurde ein Überschuss in Höhe von 1.033,19 € erzielt.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Betriebsabrechnung. 

 


Finanzierung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Der Überschuss ist in den Folgejahren dem Gebührenhaushalt gutzuschreiben. 


Anlage:

Betriebsabrechnung Fäkalschlammabfuhr 2018 mit Anlagen