Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
MV/154/2019
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Sammelgruben wurde 2017 von 25,40 € auf 26,70 € je angefangene
0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht.
In 2018 wurde dieser Gebührensatz beibehalten. Der Fehlbetrag
in Höhe von 198,60 € konnte 2018 ausgeglichen werden. Darüber hinaus wurde ein
Überschuss in Höhe von 1.033,19 € erzielt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Betriebsabrechnung.
Finanzierung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Der Überschuss ist in den Folgejahren dem Gebührenhaushalt gutzuschreiben.
Anlage:
Betriebsabrechnung Fäkalschlammabfuhr 2018 mit Anlagen