Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und
Aufstellung Fahrbahnteiler L 821 – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
24.09.2019 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung, gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei
der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung, der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 13.05.2019 bis einschließlich 12.06.2019 im Rathaus in Apen stattgefunden. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen wird von der NWP GmbH, Oldenburg, in der Fachausschusssitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Planungskosten sind aus dem Ansatz Bauleitplanung zu begleichen.
Anlagen:
Abwägung