Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) –
Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der
Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Diskothek –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägungen
mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 12 des
Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die
öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) der
Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 06.06.2019 bis einschließlich 08.07.2019 im
Rathaus in Apen stattgefunden. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen wird
von der NWP GmbH Oldenburg in der Fachausschusssitzung vorgestellt. Die Abwägung
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde in der Sitzung des
Bau- und Planungsausschusses am 10.09.2018 vorgestellt.
Für den
im Parallelverfahren ausgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13
der Gemeinde Apen wurde zugesagt, den hierfür erforderlichen Durchführungsvertrag
der Bevölkerung in Tange vor Beschlussfassung vorzustellen. Der Durchführungsvertrag
muss vom Rat der Gemeinde Apen beschlossen werden, bevor der Satzungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt.
Der
Landkreis Ammerland hat in seiner Stellungnahme die Aufnahme der vorzusehenden
Maßnahmen bei den einzelnen Szenarien im Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 empfohlen. Da der Gemeinderat zunächst
die Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung beschließen muss, kann erst
anschließend die Einarbeitung in den Durchführungsvertrag vorgenommen werden.
Daher konnte bisher die Vorstellung des Vertrags bei der Bevölkerung noch nicht
erfolgen.
Aus diesem Grunde werden die Beschlüsse zum Durchführungsvertrag und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten. Da die Änderung des Flächennutzungsplans dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorgelegt werden muss, geht bei dieser Vorgehensweise nicht unnötig Zeit verloren.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch den Abschluss entsprechender Verträge entstehen der Gemeinde Apen keine Kosten.
Anlagen:
Abwägung frühzeitige Beteiligung
Abwägung öffentliche Auslegung.