Betreff
Pflichtenbelehrung des Herrn Matthias Bruns
Vorlage
MV/168/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Frau Ina Taute wird ihren Sitz im Rat der Gemeinde Apen durch Verzicht und Feststellung durch den Gemeinderat am 24.09.2019 verlieren. Sie ist seinerzeit über die Personenwahl in den Gemeinderat eingezogen.

 

Die Gemeindewahlleitung hat gem.  § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG festgestellt, dass der durch den Sitzverlust von Frau Taute frei werdende Sitz im Gemeinderat an Herrn Matthias Bruns übergeht.

Die Mitgliedschaft im Gemeinderat beginnt grundsätzlich mit Annahme der Wahl, beim Nachrücken als Ersatzperson allerdings erst mit der Feststellung nach § 52 Abs. 2 NKomVG.

Herr Bruns ist mit Schreiben vom 31.07.2019 gem. § 40 Abs. 2 NKWG über den Sitzübergang informiert worden und hat erklärt, dass er die Wahl annimmt. Seine Mitgliedschaft im Rat beginnt mit der Feststellung des Sitzverlustes von Frau Taute.

Herr Bruns ist vom Bürgermeister gem. § 60 NKomVG zu verpflichten und gem. § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 


Finanzierung:

Keine Auswirkungen


Anlage: