Betreff
Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes in Augustfehn I
Vorlage
VO/582/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen begrüßt die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes Stahlwerkstraße / Schulstraße / Anbindung Dockgelände in Augustfehn I. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge für Zuwendungen aus NGVFG-Mitteln und Mitteln aus der Dorfregion Apen zu stellen.

 


Sachverhalt:

Für die Neugestaltung der Schulstraße in Augustfehn I wurde der Antrag für die Gewährung von NGVFG-Mitteln aus dem Jahresprogramm 2020 fristgerecht bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg eingereicht. Hierbei wurde die Ausbaustrecke insoweit reduziert, dass keine Über­schneidung mit der künftigen Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes Stahlwerk­straße / Schulstraße / Anbindung Dockgelände erfolgt (siehe beigefügten Auszug aus dem Lageplan).

Die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes an dieser Stelle ist erforderlich, um das Dockgelände mitsamt dem neuen ÖPNV-Bereich (Busbahnhof) an das überörtliche Straßen­netz anzuschließen. Da der ÖPNV-Bereich aufgrund des barrierefreien Ausbaus des Bahnhaltepunktes Augustfehn im Jahr 2021 ausgebaut werden muss, soll für den Kreisverkehrsplatz eine Anfrage auf Aufnahme in das Mehrjahres­pro­gramm im Frühjahr  2020 gestellt werden. Versucht wird außerdem eine Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2021, um den Kreisverkehrsplatz zusammen mit der Erschließung des Dockgeländes fertigstellen zu können.

Eine im Juli 2019 erstellte Kostenschätzung hat für den Kreisverkehrsplatz eine Bruttoausbausumme von ca. 750.000,00 € zum Ergebnis. Ein erstes Abstimmungs­gespräch mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg im Juli 2019 ergab, dass die Notwendigkeit aufgrund der Verkehrsunter­suchung durch das Fachbüro Zacharias begründet werden kann. Derzeit wird ein Fördersatz von 65 % als Landeszuschuss gewährt. Anlieger- und Erschließungs­straßen werden nicht gefördert (Ast zum Dockgelände). Möglich ist auch eine Verbindung mit einer Förderung aus der Dorfregion Apen für gestalterische Elemente.


Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Investitionsplan der Gemeinde Apen (Stand 1. Nachtrag 2019) enthalten.

 


Anlagen:

Auszug aus dem Lageplan Schulstraße