Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Apen - Tange, Diskothek -, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/600/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die erste frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die zweite frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung  des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 19.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 stattgefunden.

 

Weiterhin wurden 2 frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie 2 Beteiligungen der öffentlichen Träger und Verbände durchgeführt. Das erste Beteiligungsverfahren fand am 10.05.2017 statt. Das zweite, welches aufgrund von Erweiterungen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig wurde, fand am 30.05.2018 statt.

 

Des Weiteren wurden die Unterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Apen in der Zeit vom 06.06.2019 bis einschließlich 08.07.2019 im Rathaus der Gemeinde Apen ausgelegen.

 

Die Abwägung der eingegangenen Anregungen wurden durch Frau Abel vom Ingenieur- und Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Fachausschuss­­­sitzung am 26.08.2019 vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten.

 


Anlagen:

3 Abwägungen