Beschlussvorschlag:
Die Priorisierung der einzelnen öffentlichen Maßnahmen gemäß
der Anlage wird beschlossen.
Sachverhalt:
Alle
öffentlichen Projekte sind anhand einer vom Amt für regionale Landesentwicklung
vorgegebenen Bewertungsmatrix gemäß ihrer zeitlichen und räumlichen Reichweite
(A1 bis D3 einzustufen (vgl. Grafik unten und im Dorfentwicklungsplan Seite
111). Je umfassender die Dorfregion von einem Projekt profitiert, desto besser
ist das Ranking und höher die Wahrscheinlichkeit, Fördergelder gestellt zu bekommen.
Das heißt die entsprechend hohe Priorisierung kann im Ranking zu einer
Bepunktung von bis zu 20 Punkten führen. Dies kann einzelne Anträge in der
Bewertung positiver darstellen und u.U. ausschlaggebend für eine Bewilligung
sein. Vor diesem Hintergrund wurde die angefügte Einstufung vorgenommen.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Anlagen:
Liste der öffentlichen Maßnahmen