Sachverhalt:
In der Schulausschuss-Sitzung am 30.09.2019 wurde die
geplante Vorgehensweise zum Digitalpakt erläutert. Voraussetzung für die
Beantragung von Mitteln aus dem sog. Digitalpakt ist die Aufstellung von
Medienbildungskonzepten der Schulen, die als Grundlage für den
Medienentwicklungsplan der Gemeinde Apen als Schulträger dienen. Abgabefrist
für die Angebote war der 23. Dezember 2019. Die Anbieter werden eingeladen, am
22.01.2020 ihr Konzept vorzustellen. In diesem Gespräch wird eine
Bewertungskommission die Anbieter in verschiedenen Themenbereichen mit Noten
bewerten. Anhand der Benotung durch die Kommissionsmitglieder und des Angebotspreises
ergibt sich unter Berücksichtigung einer vorher festgelegten Gewichtung eine
Rangfolge der Anbieter. Das Ergebnis wird dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Nach Genehmigung erfolgt die
Auftragsvergabe.
Finanzierung:
Anlage: