Beschlussvorschlag:
Die Ausschreibung eines LF 10 für die Einheit
Bokel-Augustfehn über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft
(KWL) wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende
vertragliche Bedingungen zu erarbeiten und einen Vertrag mit der KWL zum o.g.
Zweck abzuschließen.
Sachverhalt:
Das LF 8 der Einheit
Bokel-Augustfehn, Baujahr 1986, ist für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen. Im
Haushalt der Gemeinde Apen sind in Summe 300.000 € eingeplant, 100.000 € im
Jahr 2020, 200.000€ im Jahr 2021 mit Verpflichtungsermächtigung in 2020. Diese
Aufteilung hat den Hintergrund, dass man nach Möglichkeit in diesem Jahr das
Fahrgestell beauftragt und zur Zahlung anweist und in diesem Jahr auch noch die
Möglichkeit hat, den Aufbau des Fahrzeuges zwar zu beauftragen, jedoch die
Zahlung erst in 2021 fällig wird.
Wenn man bei dieser Fahrzeugklasse
von einer Ersatzbeschaffung spricht, würde ein neues Fahrzeug ein sog. LF 10
sein, ein Löschgruppenfahrzeug 10. Das heißt, dass dieses Fahrzeug 9 Mann,
Gruppenstärke, mitführen kann sowie 1.200 Liter Wasser. Darüber hinaus führt
dieses Fahrzeug das notwendige technische Gerät zur Menschenrettung bzw.
Brandbekämpfung mit. Die Feuerwehreinheit Bokel-Augustfehn beschäftigt sich
intern bereits mit der möglichen Ausrüstung und Ausstattung dieses Fahrzeuges,
was in einem nächsten Schritt mit dem Gemeindebrandmeister und der Verwaltung
abgestimmt werden muß. Idealerweise wird eine Kommission aus den genannten
Vertretern gegründet, die sich im Rahmen der Beschaffung um die notwendigen
technischen Erfordernisse kümmert und letztlich bis zu einer möglichen
Zuschlagserteilung eingebunden ist.
Beim Überschreiten gewisser sog.
Schwellenwerte ist eine Ausschreibung bzw. Vergabe europaweit durchzuführen.
Der Schwellenwerte für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher
Auftraggeber liegt bei 214.000 €, eine Vergabe erfolgt dann gem. der
Vergabeverordnung (VgV). Bei dem geschätzten Kostenvolumen von 300.000 € ist
folglich eine Vergabe europaweit durchzuführen. Eine europaweite Ausschreibung
stellt eine große Herausforderung in inhaltlicher/fachlicher Sicht dar wie auch
in zeitlicher Hinsicht. Denn der Zweck der europaweiten Ausschreibung ist u.a.
die Herstellung von Transparenz und des Wettbewerbs. Der Markt der Fahrgestell-
und Aufbauhersteller ist stark umkämpft und ist mit Blick in die jüngere
Vergangenheit kritisch beäugt. Denn gerade durch die berechtigterweise
kartellrechtlich geprüfte Bieterpraxis, die durch die Begrifflichkeit
„Feuerwehrkartell“ bekannt wurde, ist der Blick eines jeden Herstellers umso
kritischer auf die korrekte Vergabepraxis und damit den Wettbewerb.
Die Kommunale Wirtschafts- und
Leistungsgesellschaft mbH (KWL) hat sich auf Vergaben, u.a. auch Vergaben von
Feuerwehrfahrzeugen, spezialisiert. Die KWL bietet eine rechtskonforme
europaweite Ausschreibung mit entsprechender Vergabedokumentation und
entsprechender Prüfung durch das RPA. Die KWL bereitet sämtliche
Ausschreibungsunterlagen vor, erstellt in Abstimmung mit der Kommune das
notwendige Leistungsverzeichnis und organisiert notwendige
Fahrzeugvorführungen, die ebenfalls nach einem bestimmten Reglement
stattzufinden haben, um keine nachteilige Nähe zu einem Bieter zu unterstellen.
Somit können sich Kommune und Feuerwehr schwerpunktmäßig auf sachlichen
Notwendigkeiten konzentrieren. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 3% des
Auftragswertes, maximal 5.500 €. Mit Blick auf die Form der Unterstützung und
auch die damit zusammenhängende zeitliche Verbundenheit zur Kommune/Feuerwehr
kann man hier eine positive Kosten-Leistungs-Bilanz ziehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Die anfallenden Kosten für die
Dienstleistung der KWL belaufen sich auf 3% des Auftragswertes, maximal 5.500 €.
Die Kosten sind aus dem Ansatz zu decken, der für die Beschaffung des
Fahrzeuges im Haushalt eingeplant ist.
Anlagen: