Betreff
Anpassung der Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
Vorlage
VO/645/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Änderung zur Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen

 

Artikel I:

 

Punkt 2.1.2 wird wie folgt geändert:

Eine Gruppe muss mindestens aus 5 Teilnehmern und einem Leiter bzw. einer Leiterin bestehen. Sollte eine Gruppe aus männlichen und weiblichen Jugendlichen bestehen, sind ein männlicher Betreuer und eine weibliche Betreuerin erforderlich.

 

Punkt 2.1.3 wird der letzte Satz gestrichen.

 

Punkt 2.1.4 wird eingefügt:

Der Zuschuss beträgt regelmäßig 3,00 € pro Tag und Teilnehmer.

 

Punkt 2.1.5 wird eingefügt:

Der Zuschuss für Unternehmungen in das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Partnerschaft zu pflegen, beträgt 5,00 € pro Tag und Teilnehmer.

 

Alle weiteren Punkte werden fortlaufend entsprechend nummeriert.

 

Punkt 2.4.2 wird wie folgt geändert:

Die Förderung durch die Gemeinde Apen bezieht sich auf die Bereitstellung eines Jugendraumes in Apen sowie des Jugendtreffs in Augustfehn an der Schulstraße 20.

 

Punkt 3.1

Der Begriff „Gemeindedirektor“ wird durch den Begriff „Bürgermeister“ ersetzt, die Bezeichnung „Ausschuss für Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung „Jugendausschuss“ ersetzt.

 

Punkt 3.6

Die Bezeichnung „Ausschuss für Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung „Jugendausschuss“ ersetzt.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat für sich per Ratsbeschluss vom 19.03.2002 eine „Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen“ (s. Anlage) beschlossen. Mit dieser Richtlinie hat die Gemeinde Apen sich ein Regelwerk geschaffen, um Jugendverbänden, Jugendgruppen und sonstigen Jugendgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, die deren Arbeit unterstützt mit dem Zweck, dazu beizutragen, dass junge Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer Verantwortung in der Gesellschaft, Gemeinde und Staat gerecht werden. Mit Blick auf das Erlassjahr der Richtlinie bilden die Fördersätze die Lebensrealität nicht mehr ab und bedürfen einer Anpassung. Die Gruppe SPD/CDU hat einen entsprechenden Antrag formuliert, der als Anlage beigefügt ist. Die dort angesprochenen Änderungen sind in dem Entwurf der Richtlinie berücksichtigt, ebenso wie redaktionelle Anpassungen. Der Punkt 2.1.3. b) des Antrages soll jedoch eine allgemeingültige Erweiterung erfahren, um dem Umstand gerecht zu werden, dass ein Austausch in das europäische Ausland mit einem erhöhten Kostenvolumen verbunden ist und andererseits die Pflege einer europäischen Freundschaft grundsätzlich gefördert wird.  Den Hinweis des Antrages, eine automatische Anpassung der Kostensätze vorzunehmen, ist seitens der Verwaltung geprüft worden. Verwaltungsseitig wird jedoch der Vorschlag gemacht, dass hier so vorgegangen wird wie bei den übrigen Richtlinien und Satzungen der Gemeinde, die die Gewährung eines Zuschusses oder einer Aufwandsentschädigung zum Inhalt haben. Dort ist es so, dass diesen Richtlinien und Satzungen kein Automatismus zugrunde liegt, sondern dass diese den politischen Gremien zur Beratung mit dem Ziel einer Anpassung vorgelegt werden. Hier wird verwaltungsseitig der Vorteil gesehen, dass man im Rahmen einer Beratung mit der dann erfolgten Änderung der Lebensrealität näher kommt als mit einer pauschalierten Lösung, die eine jährliche Anpassung zur Folge hat.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sind an entsprechender Stelle 3.000 € eingeplant. Der Ansatz wurde 2019 von bisher 1.000 € auf 3.000 € angehoben. Die Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren  bei weitem nicht ausgeschöpft, so dass selbst bei einer Anpassung der Richtlinie wahrscheinlich keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich werden.

 


Anlagen:

Antrag zur Änderung der RL

RL bisher

RL neu