Beschlussvorschlag:
- Änderung zur Richtlinie für die Förderung von
Jugendpflegemaßnahmen
Artikel I:
Punkt 2.1.2 wird wie folgt
geändert:
Eine Gruppe muss mindestens aus 5
Teilnehmern und einem Leiter bzw. einer Leiterin bestehen. Sollte eine Gruppe
aus männlichen und weiblichen Jugendlichen bestehen, sind ein männlicher
Betreuer und eine weibliche Betreuerin erforderlich.
Punkt 2.1.3 wird der letzte Satz
gestrichen.
Punkt 2.1.4 wird eingefügt:
Der Zuschuss beträgt regelmäßig
3,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Punkt 2.1.5 wird eingefügt:
Der Zuschuss für Unternehmungen in
das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Partnerschaft zu pflegen, beträgt
5,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Alle weiteren Punkte werden
fortlaufend entsprechend nummeriert.
Punkt 2.4.2 wird wie folgt
geändert:
Die Förderung durch die Gemeinde
Apen bezieht sich auf die Bereitstellung eines Jugendraumes in Apen sowie des
Jugendtreffs in Augustfehn an der Schulstraße 20.
Punkt 3.1
Der Begriff „Gemeindedirektor“
wird durch den Begriff „Bürgermeister“ ersetzt, die Bezeichnung „Ausschuss für
Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung
„Jugendausschuss“ ersetzt.
Punkt 3.6
Die Bezeichnung „Ausschuss für
Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung
„Jugendausschuss“ ersetzt.
Artikel II:
Die Änderung tritt rückwirkend ab
dem 01.01.2020 in Kraft.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen hat für sich per
Ratsbeschluss vom 19.03.2002 eine „Richtlinie für die Förderung von
Jugendpflegemaßnahmen“ (s. Anlage) beschlossen. Mit dieser Richtlinie hat die
Gemeinde Apen sich ein Regelwerk geschaffen, um Jugendverbänden, Jugendgruppen
und sonstigen Jugendgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung zu gewähren,
die deren Arbeit unterstützt mit dem Zweck, dazu beizutragen, dass junge
Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer
Verantwortung in der Gesellschaft, Gemeinde und Staat gerecht werden. Mit Blick
auf das Erlassjahr der Richtlinie bilden die Fördersätze die Lebensrealität
nicht mehr ab und bedürfen einer Anpassung. Die Gruppe SPD/CDU hat einen
entsprechenden Antrag formuliert, der als Anlage beigefügt ist. Die dort
angesprochenen Änderungen sind in dem Entwurf der Richtlinie berücksichtigt,
ebenso wie redaktionelle Anpassungen. Der Punkt 2.1.3. b) des Antrages soll
jedoch eine allgemeingültige Erweiterung erfahren, um dem Umstand gerecht zu
werden, dass ein Austausch in das europäische Ausland mit einem erhöhten
Kostenvolumen verbunden ist und andererseits die Pflege einer europäischen
Freundschaft grundsätzlich gefördert wird.
Den Hinweis des Antrages, eine automatische Anpassung der Kostensätze
vorzunehmen, ist seitens der Verwaltung geprüft worden. Verwaltungsseitig wird
jedoch der Vorschlag gemacht, dass hier so vorgegangen wird wie bei den übrigen
Richtlinien und Satzungen der Gemeinde, die die Gewährung eines Zuschusses oder
einer Aufwandsentschädigung zum Inhalt haben. Dort ist es so, dass diesen
Richtlinien und Satzungen kein Automatismus zugrunde liegt, sondern dass diese
den politischen Gremien zur Beratung mit dem Ziel einer Anpassung vorgelegt
werden. Hier wird verwaltungsseitig der Vorteil gesehen, dass man im Rahmen
einer Beratung mit der dann erfolgten Änderung der Lebensrealität näher kommt
als mit einer pauschalierten Lösung, die eine jährliche Anpassung zur Folge
hat.
Finanzielle
Auswirkung:
Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 sind an entsprechender
Stelle 3.000 € eingeplant. Der Ansatz wurde 2019 von bisher 1.000 € auf 3.000 €
angehoben. Die Haushaltsmittel wurden in den vergangenen Jahren bei weitem nicht ausgeschöpft, so dass selbst
bei einer Anpassung der Richtlinie wahrscheinlich keine zusätzlichen
Haushaltsmittel erforderlich werden.
Anlagen:
Antrag zur Änderung der RL
RL bisher
RL neu