Betreff
Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms für die Jahre 2021 bis 2027
Vorlage
VO/677/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen stimmt der Fortsetzung des Förderprogramms und der vorgelegten Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen für die Jahre 2021 bis 2027 sowie der vorgesehenen Kofinanzierung zu.


Sachverhalt:

Bereits seit dem Jahr 2007 gibt es im Landkreis Ammerland ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aus dem ein Zuschuss für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen wie Internetauftritte oder erstmalige Messebesuche gewährt werden kann. Bei Investitionen kommt es auf die Höhe der Investition an. Außerdem müssen durch die Maßnahme zwingend neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei den investitionsvorbereitenden Maßnahmen werden 50 % der Kosten bezuschusst, die maximale Zuschusshöhe liegt je nach Vorhaben zwischen 1.000 € und 5.000 €.

In der ersten Förderperiode bis 2013 wurde das Programm zu 50 % durch EU-Mittel mitfinanziert, den Rest haben sich der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden geteilt. Seit der Förderperiode 2014 bis 2020 wird das Programm ausschließlich vom Landkreis und von den kreisangehörigen Gemeinden finanziert. Das jährliche Budget wurde ab 2017 von 500.000 € auf 700.000 € aufgestockt. Außerdem wurden aufgrund der hohen Nachfrage und des dadurch aufgelaufenen

 Antragsstaus die Förderhöchstsumme auf 40.000 € reduziert (bisher 50.000 €) und der Förderbetrag je Arbeitsplatz auf 5.000 € festgeschrieben (bisher 10.000 €). Zudem wird seither nur noch die erstmalige Erstellung eines Internetauftritts gefördert. Weitere Einzelheiten zum Programminhalt wurden in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 31.01.2017 ausführlich vorgestellt. Hierzu wird auf die Powerpoint-Präsentation zu TOP 9 der Sitzung verwiesen.

Das Förderprogramm wird nach wie vor sehr gut angenommen. Die nachfolgenden Zwischenergebnisse untermauern diese Feststellung:

-          Insgesamt wurden im Landkreis Ammerland seit 2014 mehr als 600 Anträge gestellt.

-          Über 73 Mio € Investitionen wurden in 196 Förderbescheiden unterstützt.

-          Insgesamt wurden bisher 3,9 Mio € an Zuschüssen bewilligt.

-          Ca. 900 neue Arbeitsplätze wurden damit unterstützt.

-          1 € Zuschuss bewirkte durchschnittlich über 18 € Investitionen, Spitzenreiter war das produzierende Gewerbe mit 35 € je 1 € Zuschuss.

-          1 Vollzeitarbeitsplatz wurde mit durchschnittlich 4.300 € bezuschusst.

-          Bei den Investitionen lagen Handwerk, produzierendes Gewerbe und Handel deutlich vorn.

-          Mit großem Abstand gingen die meisten Zuschüsse ins Handwerk (fast 1,3 Mio € = 33 %). Dort wurden auch mit Abstand die meisten Arbeitsplätze geschaffen (349 = 39 %), gefolgt von Handel, Dienstleistungen und den Freiberuflern.

-          34 % der Zuschüsse gehen an Existenzgründer. Das Förderniveau hat sich im Vergleich zum Vorförderzeitraum 2007 bis 2013 (28 %) deutlich zugunsten der Gründungen verschoben.

-          35 % der neuen Arbeitsplätze sind durch Existenzgründungen entstanden.

-          19 % der Investitionen haben Existenzgründungscharakter.

Eine Auswertung für die Förderungen aus dem Bereich der Gemeinde Apen wird in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18.05.2020 vorgestellt.

Da die kommunale Förderrichtlinie in Anlehnung an die Förderperiode der EU mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft tritt, ist jetzt zu entscheiden, ob und in welcher Form das kommunale Förderprogramm weitergeführt werden soll.

Im Wirtschaftsförderer-Netzwerk wurden in enger Abstimmung mit dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden Änderungsvorschläge ab 2021 erarbeitet, die in der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 09.08.2019 weiter beraten wurden. Dort wurde beschlossen, den Gremien die nachfolgenden Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen:

Gegenstand der Förderung (Ziff. 2 der Richtlinie):

-          Absenkung der Steigerungsquote bei den Arbeitsplätzen: Die geforderte Steigerung der zusätzlichen Arbeitsplätze wird bei Erweiterungen und Verlagerungen von 15 % auf 10 % abgesenkt. Bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Hochschul- und Fachhochschulabsolventen und Auszubildende wird von der Steigerungsrate abgesehen.

-          Zusätzliche Aufnahme des folgenden Förderungsgegenstandes:

Gefördert werden kann außerdem die Beseitigung von Leerständen in nahversorgungsrelevanten Bereichen mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 € je Vorhaben. Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen und hergestellten Gegenstände sind für die Dauer von 12 Monaten zweckgebunden. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn seitens der Standortkommune die besondere Bedeutung durch das Vorlegen von mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien bescheinigt wird:

a)    Örtliche Versorgungsbedeutung,

b)    Vorhaben trägt zur Innenentwicklung bei,

c)    Um-/Nachnutzung vorhandener Bausubstanz in Innenlagen,

d)    Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung.

-          Ausschluss der Förderung bei Betriebsübergang innerhalb der Familie: Gefördert wird der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern dieser unter Marktbedingungen erfolgt und der Erwerber nicht in einem Familienverhältnis zu dem Veräußerer steht.

-          Besondere Herausstellung von nachhaltigen und umweltbezogenen Maßnahmen: Nachhaltige und umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die einen Beitrag zur Reduktion schädlicher Emissionen (u.a. CO²-Reduzierung) und zur ressourcenfreundlichen Energienutzung leisten können, werden besonders berücksichtigt (Vgl. Scoring-Kriterien in der Anlage der Förderrichtlinien)

     Zuwendungsempfänger (Ziff 3 der RL):

-          Einschränkung der Förderung von Freiberuflern: Die Förderung von Freiberuflern ist nur noch in besonderen Ausnahmefällen zulässig (Bestätigung der Kommune)

    Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen (Ziff 4 der RL):

-          Anpassung des Zweckbindungszeitraumes: Der Zweckbindungszeitraum für hergestellte oder angeschaffte Gegenstände wird von 5 Jahren auf 3 Jahre entsprechend der Zweckbindung der neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze festgelegt.

    Art, Umfang und Höhe der Förderung (Ziff 5 der RL):

-          Anhebung der Höchstförderung: Die Förderhöchsthöhe wird von 40.000 € auf 50.000 € festgesetzt.

-          Herausnahme der Grundstücksförderung: Die anteilige Förderung von Grunderwerb (10 % der förderfähigen Kosten) entfällt.

Ein Entwurf der Förderrichtlinie ab 2021 ist beigefügt.

Das Budget soll für die neue Förderperiode von bisher 700.000 € jährlich auf 800.000 € jährlich angehoben werden aufgrund der hohen Nachfrage sowie der zukünftig weitestgehend wegfallenden EU-Förderung in diesem Bereich. Die Aufteilung des Budgets soll erfolgen im Verhältnis 50 % Landkreis, 25 % Standortgemeinde, 25 % Gemeindepool. Bisher wurden die ursprünglichen 500.000 € aufgeteilt im Verhältnis 40/30/30 und nur die Aufstockung um weitere 200.000 € im Verhältnis 50/25/25. Auf den Landkreis entfielen somit bisher insgesamt 300.000 € und auf die Standortkommune und den Gemeindepool jeweils 200.000 €. Nach der neuen Aufteilung geht die Budgeterhöhung um 100.000 € komplett zu Lasten des Landkreises.

Der Kreistag soll über die neue Richtlinie in seiner Sitzung am 07.07.2020 entscheiden. Damit das Programm in der ausgearbeiteten Form auch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, dass auch die Ammerlandgemeinden die Fortsetzung des Förderprogramms und der vorgesehenen Kofinanzierung mittragen.


Finanzielle Auswirkung:

siehe oben. Im Gemeindehaushalt sind bisher jährlich 50.000 € für die Kofinanzierung vorgesehen (investiv). Dieser Betrag wird trotz der geplanten Budgeterhöhung nach dem jetzigen Stand auch zukünftig ausreichen.


Anlagen:

Richtlinienentwurf