Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, im Bereich der Bauerschaft
Hengstforde erste Prüfungen und Planungen anzustrengen für die Errichtung einer
Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeit und dem Jugendausschuss
vorzulegen.
Sachverhalt:
Für das Kindergartenjahr 2020/2021
wurde anhand der Anmeldungen die Platzvergabe durchgeführt. Das Familienzentrum
wird in zwei Bauabschnitten fertig gestellt werden. Für den Beginn des neuen
Kindergartenjahres ist geplant, dass die Gruppen, die sich im ehemaligen
Schulgebäude befinden (1x Krippe, 3x Kindergarten), zur Verfügung stehen. Diese
vier Gruppen wurden bei der Platzvergabe bereits berücksichtigt und somit
belegt. Laut Rückmeldung der Kirche ist es so, dass über alles hinweg 11
Kindern ein Kindergartenplatz nicht zugeteilt werden konnte und 22 Kindern kein
Krippenplatz. Durch den „zweiten Bauabschnitt“ werden die weiteren zwei
Krippengruppen bezugsfertig sein, so dass die oben genannten Kinder zu einem
späteren Zeitpunkt einen Platz erhalten werden. Für den Bereich der unter
Dreijährigen sind wir in der Gemeinde Apen durch das Netzwerk der Tagesmütter
relativ gut aufgestellt. Hier können wir durch 105 Krippenplätze und 51 Plätze
in der Tagespflege für 67% der Kinder ein Betreuungsangebot vorhalten. Hingegen
ist im Bereich der über Dreijährigen die
Betreuungsquote nahezu bei 100%. Somit ist auf der einen Seite, den bisherigen
Trend beobachtend, mit einem erhöhten Bedarf im Bereich der unter Dreijährigen
zu rechnen. Die Tendenz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes, sein Kind betreuen
zu lassen, steigt von Jahr zu Jahr. Hingegen sind wir im Kindergartenbereich an
dem Punkt angelangt, dass wir zwar statistisch jedem Kind einen Platz anbieten
können, wir jedoch nicht auf Veränderungen adäquat regieren können. Wenn man es
vereinfacht ausdrücken möchte, fehlt uns jeweils ein Puffer, um auf Unwägbarkeiten
reagieren zu können.
Man darf bei der Betrachtung der
Kindergartenplätze nicht außer Acht lassen, dass das Familienzentrum die Kinder
aus den Kleingruppen der eingruppigen Häuser aufnimmt (insgesamt 24 Kinder) und
noch im Raum steht, dass perspektivisch die Gruppe in Apen in das
Familienzentrum wechseln wird. Somit entstehen faktisch 25 Kindergartenplätze
in Augustfehn II zusätzlich.
Verwaltungsseitig wurde im
„Arbeitskreis demographische Entwicklung“ vorgestellt, wie aus statistischer
Sicht die bestehende Infrastruktur künftigen Veränderungen und Entwicklungen
genügt. Diese statistische Betrachtung ist vor allem vor dem Hintergrund des
Baugebietes Apen-Hengstforde vorgenommen worden. Das Fazit war, dass durch die
Bildung von Bauabschnitten die bestehenden Einrichtungen ausreichen würden.
Losgelöst von jeglichen statistischen Betrachtungen kommt man in der Praxis
jedoch zu dem Ergebnis, dass gerade im Kindergartenbereich Engpässe entstehen.
Sicherlich haben die Möglichkeit der flexiblen Einschulung wie auch die
Beitragsfreiheit dazu beigetragen, dass die Planungssicherheit für die Gemeinde
nicht mehr so gegeben ist wie zuvor. So haben wir beispielsweise in den
vergangenen Jahren davon profitiert, dass Eltern nicht von der Möglichkeit der
Rückstellung des Kindes Gebrauch gemacht haben. Es sind also viele Kinder zur
Schule gegangen. Es ist jedoch so, dass die Anzahl der sog. „Flexikinder“ in
absoluter Zahl die Gruppenstärke einer Kindergartengruppe ausmachen. Die Praxis
zeigt aber auch, dass man sicherlich Rechtsansprüche bedienen kann, aber die
wohnortnahe Wunscheinrichtung nicht immer angewählt werden kann. Es fehlt also
auch eine Flexibilität vor Ort in der jeweiligen Einrichtung. Platzvergaben im
laufenden Kindergartenjahr sind somit auch relativ schwierig, z.B. bei Zuzügen.
Im Krippenbereich ist die Situation etwas anders, während hier die rechnerische
Möglichkeit besteht, und das zeigt die Vergangenheit, dass die Betreuungsquote
steigen wird, verfügen wir hier zwar über ein sehr gutes Netzwerk an Tagesmüttern,
aber hier stellt sich immer die Frage, wie lange wird dieser Tätigkeit
nachgegangen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass mit dem Heranwachsen der
eigenen Kinder, die Tagesmutterselbständigkeit evtl. aufgegeben wird.
Wenn man nun einmal rückwirkend
betrachtet, wie sich das Platzangebot im Lauf der Zeit entwickelt hat, kann man
feststellen, dass wir gemeinschaftlich immer gute Lösungen gefunden haben. Wir
haben auf entstandene Bedarfe reagiert und konnten Gruppenstärken und
Betreuungszeiten variieren. So haben wir, um Krippenkinder zu versorgen, von
der Möglichkeit der Familiengruppe in den kleinen Häusern Gebrauch gemacht,
eine Krippe gebaut, die Familiengruppe „aufgegeben“ um wieder mehr
Kindergartenkinder zu versorgen. Wir haben Betreuungszeiten in Krippengruppen
ausgeweitet aber auch in Kindergartengruppen, um Ganztagsangebote zu schaffen,
eine Gruppe zusätzlich in Apen geschaffen
und letztlich bauen wir das Familienzentrum. Wir haben also Kapazitäten
in bestehenden Einrichtungen nach Möglichkeit ausgelastet. So konnte immer sehr
flexibel und kurzfristig auf Bedarfe regiert werden. Diese Flexibilität haben
wir derzeit nicht, so dass vermeintliche Unwägbarkeiten wie die Gruppengröße
der „Flexikinder“ durchaus zu einem Problem werden kann. Daher ist man
verwaltungsseitig der Meinung, dass man über weitere Alternativen nachdenken
sollte, um künftig nach wie vor handlungsfähig zu bleiben. Sicherlich wird es
so sein, dass diese Alternativen verschiedensten Ansprüchen, vielleicht auch
für eine Nachnutzung, gerecht werden sollten.
Verwaltungsseitig möchte man
möglichst im Zentrum der Gemeinde eine Einrichtung mit einer guten
verkehrlichen Anbindung schaffen, da man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass
eine Erweiterung einer bestehenden Einrichtung nicht zielführend ist. Denn die
mehrgruppigen Einrichtungen haben eine Größe erreicht, die an ihre Grenze
gekommen ist, während die eingruppigen Einrichtungen nicht über die notwendigen
Platz verfügen für einen An- oder Erweiterungsbau. Ferner liegen die kleinen
Gebäude nicht unbedingt zentral. Es wird daher der Auftrag erbeten, möglichst
im Bereich der Bauerschaft Hengstforde eine Einrichtung zu schaffen, einen
möglichen Standort zu ermitteln und Modelle der Umsetzung dem Gemeinderat
vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkung:
Im Rahmen der ersten Prüfungen gilt es, ein Kostenvolumen zu
erarbeiten.
Anlagen: