Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
MV/217/2020
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen
und abflusslosen Sammelgruben wurde 2017 von 25,40 € auf 26,70 € je angefangene
0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht.
In den Jahren 2018 und 2019
wurde dieser Gebührensatz beibehalten. Der Fehlbetrag in Höhe von 198,60
€ konnte mittlerweile ausgeglichen werden. Zum Ende des Jahres 2019 beträgt der
Überschuss 27,41 €.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden
Betriebsabrechnung.
Finanzierung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Der Überschuss ist in den Folgejahren dem Gebührenhaushalt gutzuschreiben.
Anlage:
Betriebsabrechnung Fäkalschlammabfuhr 2019 mit Anlagen