Betreff
Betriebsabrechnung der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
MV/217/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben wurde 2017 von 25,40 € auf 26,70 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser erhöht.

 

In den Jahren 2018 und 2019  wurde dieser Gebührensatz beibehalten. Der Fehlbetrag in Höhe von 198,60 € konnte mittlerweile ausgeglichen werden. Zum Ende des Jahres 2019 beträgt der Überschuss 27,41 €. 

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Betriebsabrechnung. 

 


Finanzierung:

Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Der Überschuss ist in den Folgejahren dem Gebührenhaushalt gutzuschreiben.  


Anlage:

Betriebsabrechnung Fäkalschlammabfuhr 2019 mit Anlagen