Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2020, Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2023
Vorlage
VO/690/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBL S. 309) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 30.06.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

 

 

 

 

ordentliche Aufwendungen

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

 

 

 

 

außerordentliche Aufwendungen

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

 

 

 

 

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

 

 

 

 

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

 

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von ……… Euro um ………… Euro vermindert/erhöht und damit auf

………… Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von ………… Euro um ………… Euro vermindert/erhöht und damit auf

………… Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert..

 

 

Apen, den 30.06.2020

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsplan der Gemeinde Apen für das Jahr 2020 wurden Investitionen in Höhe von ca. 8,8 Mio. Euro veranschlagt. Hinzu kommen Investitionen, welche in den Vorjahren geplant waren und als Haushaltsreste in das Jahr 2020 übertragen wurden. 

 

Im Zuge der Bauabwicklung haben sich bei einigen Investitionsmaßnahmen jedoch Veränderungen ergeben, die dazu führen, dass das Investitionsvolumen angehoben werden muss.

 

Ein weiterer Grund für die Erstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes ist die Tatsache, dass sich die COVID-19-Pandemie unmittelbar auf die Ertragssituation der Gemeinde Apen auswirkt. Die Abschätzung der Tragweite ist mit hohen Unsicherheiten verbunden. Bei der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sind die Auswirkungen der Pandemie jedoch bereits jetzt deutlich zu erkennen. Die Haushaltsansätze müssten hier nach unten korrigiert werden.

 

Der Ursprungshaushalt 2020 wies bereits ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 145.800 € auf. Dieses Defizit wird sich nach derzeitigem Stand um ca. 600.000 € erhöhen. Aufgrund der Deckungsmöglichkeit aus den Ergebnisrücklagen der letzten Jahre, kann ein Haushaltsausgleich aber dennoch fiktiv erreicht werden. Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes muss somit nicht erfolgen.

 

Um die geplanten Investitionen fortsetzen zu können, müssen somit zusätzliche Kredite aufgenommen werden.

 

Die genauen Planansätze werden derzeit von der Verwaltung erarbeitet und sollen im Finanzausschuss vorgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt.

 


Anlagen: