Beschlussvorschlag:
Der geänderten
Heranziehungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Ammerland und den
Ammerlandgemeinden über die Heranziehung zur Durchführung der dem Landkreis
Ammerland obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII wird in der der Einladung zur
Verwaltungsausschusssitzung vom 16.06.2020 anliegenden Fassung zugestimmt.
Sachverhalt: Seit
dem 01.01.2005 besteht zwischen dem Landkreis Ammerland und den
kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung über die Heranziehung zur Durchführung
der dem Landkreis Ammerland obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII.
Mit dem
Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen vom 24.10.2019
wurden die bestehenden sachlichen Zuständigkeiten zwischen den Landkreisen als
örtlichen Trägern der Sozialhilfe und dem Land Niedersachsen als überörtlichem
Träger der Sozialhilfe neu geregelt. Dies führt zu dem Ergebnis, dass auch die
bestehende Heranziehungsvereinbarung zwischen den kreisangehörigen Gemeinden
und dem Landkreis anzupassen ist.
Seit dem
01.01.2020 ist der Landkreis für die Leistungen nach dem SGB XII für alle
Personen bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss der Schulbildung
zuständig, darüber hinaus das Land Niedersachsen. Das hat zur Folge, dass
nunmehr für die Hilfen an Volljährige die Gemeinden im Rahmen eines
Unterheranziehungsverhältnisses tätig sind. Mit der neuen Vereinbarung kommt es
zu keiner Aufgabenverlagerung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden, die
bewährten Verfahrensabläufe bleiben erhalten. In erster Linie ist die neue
Vereinbarung eine sprachliche Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen.
Die Änderung
bezieht sich daher lediglich auf den § 2 (Zusammenhangsaufgaben) Ziffer 2 der
Heranziehungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Ammerland und den Ammerlandgemeinden
über die Heranziehung zur Durchführung der dem Landkreis Ammerland obliegenden
Aufgaben nach dem SGB XII.
Finanzielle
Auswirkung:
Keine
Anlagen:
Entwurf Heranziehungsvereinbarung