Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 123 B – Wohnbaugebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich
der Bahn – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 123 B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 123 B
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 123 B der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 19.07.2019 bis
einschließlich 19.08.2019 stattgefunden.
Die Abwägung der eingegangenen
Anregungen wurde bereits von der NLG Oldenburg in der Fachausschusssitzung am
26.08.2019 vorgestellt.
Vom Gemeinderat in seiner Sitzung
am 24.09.2019 wurde die Beschlussfassung von der Tagesordnung genommen, da
Einzelheiten zum städtebaulichen Vertrag sowie zum Erschließungsvertrag noch
nicht geklärt waren.
Da hier inzwischen abgestimmte
Verträge vorliegen, kann eine endgültige Beratung und Beschlussfassung zum
Bebauungsplan jetzt erfolgen.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten.
Anlagen:
Abwägung