Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.03.2022 beigefügten Skizze.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.

 


FBL Rosendahl berichtet, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 135 -ehemaliges Dockgelände – nun da die Planung von Aschenbeck und Aschenbeck voranschreitet, bauplanungsrechtlich an die Detailplanung des Investors angepasst werden muss.

Frau Abel erläutert hierzu, dass bei der Planung durch Aschenbeck und Aschenbeck ein Turm, wie in der derzeitigen Fassung des Bebauungsplanes dargestellt, nicht realisiert wird. Somit wird die Änderung des Bebauungsplans in 3 Schritten angepasst.

 

Die erste Anpassung betrifft die Geschossigkeiten. Für das westliche Gelände wird die Geschossigkeit von 8 Vollgeschossen und 25 Meter Gebäudehöhe aufgehoben. In der östlichen Fläche wird für einen Teilbereich die Gebäudehöhe auf 15 m und die Geschossigkeit auf 4 Vollgeschosse erhöht.

 

Bei der zweiten Änderung handelt es sich um die Änderung der Bezugspunkte für die Gebäudehöhen. Die unteren Bezugspunkte sind in der Planzeichnung gekennzeichnet und dem jeweiligen Gebäude zugeordnet.

 

Die dritte Anpassung bezieht sich auf eine geringfügige Änderung der Straßenbegrenzungslinie, um die Stellplätze an der Planstraße anzupassen.

      

In den textlichen Festsetzungen wurden nur die Änderungen der Bezugspunkte für die Gebäudehöhen geändert.

 

Das MI 4 ist nun im nordöstlichen Teil des Plangebietes untergebracht anstatt wie vorher im südwestlichen Teil.

 

FBL Rosendahl berichtet, dass die Anpassung nur aufgrund der Planung von Aschenbeck und Aschenbeck erfolgt und in Bezug auf die Möglichkeit der Errichtung eines Turmes auch für die Öffentlichkeit eine Planungssicherheit bzw. Transparenz schaffen soll.

 

 AM Berends fragt, ob die geplanten Stellplätze in einer Tiefgarage angelegt sind, da es entsprechend des Entwurfs danach aussieht.

FBL Rosendahl antwortet, dass die Stellplätze nicht in einer Tiefgarage, sondern unterhalb des 1. Obergeschosses des Gebäudes geplant sind.

 

AV Orth bemerkt, dass die geringfügigen Änderungen die Feinplanungen erkennen lassen und es ein beruhigendes Zeichen ist, dass der Investor sich dementsprechend Gedanken gemacht hat. Er verabschiedet Frau Abel um 17:18 Uhr.