Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Familienquartier Hengstforder Eichen – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 der Gemeinde Apen – Familienquartier Hengstforder Eichen – mit einem allgemeinen Wohngebiet, einer Fläche für den Gemeinbedarf und einem Mischgebiet.
Das Plangebiet ergibt sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 11.06.2024 beigefügten Skizzen.
Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt weiterhin für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
FBL Rosendahl überlässt die Vorstellung den Investoren. Er merkt nur an, dass einer weiteren Gewerbe- bzw. Industriebrache in der Gemeinde Apen eine gute Planung zugeführt werde. Er übergibt das Wort an Sönke Hinrichs.
Herr Hinrichs erklärt, dass er noch nicht so lange in der Firma sei und im Jahr 2022 mit seinem Vater die Hinrichs Projektentwicklung GmbH gegründet habe. Sie haben bereits die unterschiedlichsten Projekte umgesetzt wie z. B. die KiTa „Hannah“ oder die Wohngebäude „Wechloyer Tor“ in Oldenburg. Ein weiteres Projekt war ein Wohngebäude in Hamburg an der Kieler Straße.
Herr Hinrichs stellt zunächst anhand eines Luftbildes die derzeitige Situation des Geländes dar. Man habe geplant, entlang der Hauptstraße 6 Wohn- und Geschäftshäuser sowie in zweiter Reihe 12 Reihenhäuser zu bauen. Im südlichen Bereich sei Platz für 17 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser und östlich soll eine Kindertagesstätte (im Folgenden KiTa genannt) errichtet werden. Für die weiteren Details übergibt er das Wort an Frau Abel und Frau von Lewen, die die Planungsrahmenbedingungen und das Konzept vorstellen werden.
Frau Abel erklärt zunächst, dass die Aufgabe der
gewerblichen Produktion und die Verlagerung des Outlet-Stores den Anlass zu
einer Planung gegeben habe. Ziel sei es, eine Mischnutzung mit Mehrfamilienhäuser an der Hauptstraße und eine
Wohnnutzung mit Reihen- und Einfamilienhäusern auf den rückwärtigen Flächen zu
erreichen. Im Südosten plane man eine Kindertagesstätte. Der Tennisplatz und
die Parkanlage bleiben erhalten, wobei der Tennisplatz nicht Bestandteil des
Geltungsbereichs werde. Es soll eine randliche Eingrünung und auch eine
Durchgrünung des Plangebietes erfolgen. Weiter führt sie aus, dass zunächst der
Flächennutzungsplan (im Folgenden FNP genannt) geändert werden müsse. Derzeit
handele es sich um eine Gewerbefläche, mit einer Sondernutzung im südlichen
Bereich. Die Gewerbefläche für den bestehenden Betrieb bleibe erhalten. Es
müsse ein Lärmschutzgutachten erstellt werden, in dem der Verkehrs-, Freizeit-
und Gewerbelärm geprüft werde. Weiter ist ein Umweltbericht erforderlich, der
die Abarbeitung/Prüfung der vorhandenen Gehölze und Bäume erfordere. Für die
Oberflächenentwässerung und die Erschließung werden Fachplanungen benötigt. Die
Schutzzonen zu dem südlichen Gewässer können eingehalten werden.
In dem zu planenden
Bereich gebe es derzeit den Bebauungsplan (im Folgenden B-Plan genannt) Nr. 111
sowie die angrenzende Bebauungspläne Nr. 115, 94 und 94-1. Änderung. Die
mögliche Versiegelung ist durch die bestehenden Bebauungsplan sehr hoch. Mit
einer Neuordnung werde diese deutlich reduziert. Eine Fortschreibung des
Dichtekonzeptes sei vorgesehen.
AM Janßen fragt, ob
die Fläche hinter dem Tennisplatz im Privateigentum bleibt und ob dort
ebenfalls Wohnbebauung geplant sei.
Frau Abel kann dies
bestätigen und übergibt das Wort an Frau von Lewen.
Frau van Lewen
stellt zunächst das städtebauliche Konzept vor. Geplant sei eine Wohn- und
Gewerbenutzung durch Wohn- und Geschäftshäuser entlang der Hauptstraße. Im
südlichen Bereich sollen Reihenhäuser sowie Einfamilien-/Doppelhäuser entstehen
und im östlichen Bereich eine KiTa. Die Parkanlage und der Tennisplatz bleiben
eine Bestandsnutzung und der südwestliche Teil des Gebietes werde von den
Eigentümern entwickelt.
Für die Wohn- und
Geschäftshäuser seien pro Gebäude 8 – 10 Wohnungen mit einer Größe von 80 - 100
m² geplant. Die Ausrichtung der Gebäude soll senkrecht zur Hauptstraße
(Ost-West-Ausrichtung) erfolgen, so dass hier die Ansichten der Gebäude zur
Straße hin sehr schmal sind. Geplant seien zwei Vollgeschosse mit bewohnbarem
Dachgeschoss, ausgeführt als Staffelgeschoss oder Satteldach mit Gauben. Die
Ansiedlung gewerblicher Betriebe ist vorrangig im Erdgeschoss angedacht. Der
gewerbliche Anteil soll in den östlichen Bereich verlagert werden, da dort
bereits Gewerbe vorhanden sei.
Die Reihenhäuser
sind als vier 3er-Reihenhausgruppen zu je 6,50 m Breite geplant (davon 4
Reihenmittelhäuser und 8 Reihenendhäuser). Auch hier plane man zwei
Vollgeschosse mit bewohnbarem Dachgeschoss. Die Grundstücke liegen bei einer
Größe von ca. 380 bis 470 m² für die Reihenendhäuser und für die
Reihenmittelhäuser bei ca. 240 m². Die Wohnfläche pro Reihenhausscheibe liegt
bei 120 – 130 m². Die Zuwegung erfolgt über eine private Erschließungsstraße,
ebenso werden die Reihenhäuser über einen Privatweg erschlossen. Auf den 17
Baugrundstücken zu je 650 bis 750 m² können Einfamilien- oder Doppelhäuser mit
einem Vollgeschoss und bewohnbarem Dachgeschoss gebaut werden. Im Mittelpunkt
zwischen den Wohnbaugrundstücken, den Reihenhäusern und der KiTa wäre ein
Siedlungstreffpunkt mit Sitzgruppen, Pavillon, Grillplatz, Spielgeräten etc.
möglich. Die geplante KiTa könne jeweils 3 bis 4 Kindergarten- und
Krippen-Gruppen erhalten. Eine Erweiterung nach Osten wäre ebenfalls noch
möglich.
AM T. Huber möchte
wissen, ob die Zuwegung für die angedachten Gewerbegebäude über die Hauptstraße
erfolgen soll.
Frau von Lewen
erklärt hierzu, dass für Gewerbe eine private Zuwegung an die Hauptstraße
möglich sei.
Bernd Hinrichs gibt
zu Protokoll, dass die KiTa in zweigeschossiger Bauweise geplant sei. Es
existiere bereits so eine KiTa. Mit dem entsprechenden Planer habe er Kontakt
aufgenommen. Dadurch würde man in der Abwicklung der Planung und Ausführung
eine enorme Zeiteinsparung erzielen.
AM Gerdes möchte
wissen, ob es sinnvoll sei eine private Zuwegung (Einfahrt bei dem TE
Jensen-Gebäude) in einer solchen Länge zu erstellen.
Frau Abel erklärt
hierzu, dass die Haupterschließung des Gebietes über die private Straße mit
Anbindung an die Hauptstraße erfolge und alles andere über private Zufahrten
(Verkehrsflächen mit Zweckbindung) geregelt sei. Um das angrenzende Wohngebiet
„An Diek“ ebenfalls anzubinden und somit auch den Familien eine Zuwegung zur
KiTa zu ermöglichen ist dort ebenfalls eine Verkehrsfläche (Fuß- und Radweg)
mit Zweckbindung geplant. Weiter soll auch eine fußläufige Verbindung zum
Aussichtsturm am Aper Tief entstehen. Auch diese Verkehrsfläche werde mit einer
Zweckbindung belegt. Frau Abel erklärt, es soll sowohl ein Wohngebiet (WA 1, WA
2 und WA 3) als auch ein Mischgebiet (MI) entstehen, in dem Gartenbaubetriebe,
Tankstellen, Beherbergungsgewerbe und Vergnügungsstätten nicht zugelassen sind.
In Mischgebieten ist es vorgegeben, einen Anteil an Gewerbe zu erbringen.
Anders verhält es sich in reinen Wohngebieten. Dort ist man flexibler. Für die
Planung habe man die Trauf- und Firsthöhen im WA 1 an die vorhandene Bebauung
angeglichen und mit 5,00 m und 9,00 m festgelegt. Für WA 2 gelten höhere Trauf-
und Firsthöhen (6,50 m und 10,50 m) und im WA 3 bleibt die Traufhöhe auf 6,50
m, jedoch werde die Firsthöhe auf 11,00 m erhöht. Die Trauf- und Firsthöhe für
das Mischgebiet sind identisch mit dem WA 3. Für das allgemeine Wohngebiet WA 1 gilt eine abweichende Bauweise mit einer Gebäudelänge
von maximal 12,00 m. Im WA 1 dürfen max. 2 Wohnungen pro Gebäude (1 Wohnung pro
300 m² Grundstücksfläche) entstehen, im WA 2 sind es auch max. 2 Wohnungen pro
Gebäude jedoch 1 Wohnung pro 150 m². Für das MI und das WA 3 gelten max. 10
Wohnungen pro Gebäude und 1 Wohnung pro 100 m² Grundstückfläche. Die
Grundflächenzahl (GRZ) werde in den verschiedenen WA’s unterschiedlich hoch (WA
1 0,3; WA 2 0,4 und WA 3 0,45) sein. Im MI ist die GRZ durch den Gewerbeanteil
mit 0,6 am höchsten.
Mit den Vorgaben
zur Gestaltung bezüglich Dachbegrünungen und Vorgärten, habe man zum
Klimaschutz beigetragen. Dächer mit einer Neigung von weniger als 15 Grad, die
nicht als Dachterrassen genutzt werden, sind flächendeckend mit
Extensivbegrünung auszuführen und dauerhaft zu unterhalten. Vorgärten sind
unversiegelt mit Anpflanzungen oder Rasenflächen anzulegen, Schotter- bzw.
Kiesgärten sind nicht zulässig. Im Geltungsbereich sind ausschließlich Dächer
mit einem Neigungswinkel zwischen 25° bis 50° zulässig. Ausgenommen hierbei
sind Garagen und Nebengebäude mit einer Grundfläche bis 25 % des Hauptgebäudes.
Die Waldfläche soll als Parkanlage festgesetzt werden. Alles Weitere werde sich
im laufenden Verfahren ergeben. Zunächst werden jetzt die Fachplaner für den
Umweltbericht, das Lärmschutzgutachten, die Entwässerung und die Anbindung der
Planstraße an die Landesstraße beauftragt, ggf. müsse auch ein
Verkehrsgutachten erstellt werden.
Zusammenfassend
erklärt Frau Abel, dass zu einer B-Plan Änderung auch immer eine Änderung des
F-Planes gehöre. Der Geltungsbereich des FNP werde angepasst und die Nutzung in
Wohnbauflächen, gemischte Wohnbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf
geändert.
AM Bruns fragt, ob
bei einer privaten Erschließungsstraße Müllfahrzeuge hineinfahren dürfen oder
ob aus dem gesamten Gebiet die Mülltonnen an die Hauptstraße gestellt werden müssen.
Weiter fragt er, ob die Investoren eine reelle Vermarktungsmöglichkeit im
Bereich des Mischgebietes sehen.
Frau Abel erklärt,
dass der Landkreis eine Straßenbreite von 5,50 m fordere. Es werde eine
frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und dort werde
die Müllentsorgung im Verfahren weiter aufgegriffen.
Bernd Hinrichs kann
zu der Vermarktung sagen, dass es auf das jeweilige Gewerbe ankomme. Er sehe
dort durchaus ein attraktives Angebot für Arztpraxen, Rechtanwälte usw.
BM Huber gibt zu
Protokoll, dass die Gemeinde Apen dem Gelände eine ordentliche Nutzung zuführe.
Die Firma Gardeur möchte sich verändern, dieser Standort ist auf Dauer für sie
jedoch nicht zukunftssicher. Die Gemeinde hat großes Interesse, die Firma
Gardeur in der Gemeinde zu halten. Es wurden in der Vergangenheit lange
Gespräche mit den Projektentwicklern geführt, um Wohnen an dieser Stelle
möglich zu machen. Er lege dieses mögliche Gesamtkonzept dem Gemeinderat ans
Herz. Er wisse, dass die Planer sich mit Immissionen auseinandersetzen müssen,
so dass der vorhandene Betrieb nicht eingeschränkt werde. Wenn er es richtig
gedeutet habe, sei das Gewerbe bereits berücksichtigt. Für Gardeur sucht die
Gemeinde möglichst im Zentrum (möglicherweise auch am Dock) eine Fläche, die
deren Vorstellungen entspreche. Mit der geplanten fußläufigen Anbindungen an
das Aper Tief (Abstimmung mit der Ammerländer Wasseracht), dem Fußweg ins
Wohngebiet „An Diek“ und dem „Wäldchen“ schaffe man ein Stück Wohnqualität und
einen Erholungsmehrwert. Er sehe hier, dass es eine gute Nachnutzung werden
könne.
Er sehe auch keine
Zukunft für Gardeur am jetzigen Standort. Sie haben ein großes Einzugsgebiet
(auch aus den benachbarten Ländern) und daher ist eine Umsiedlung dringend
notwendig. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die Ortseingänge wieder
attraktiver werden sollten. Die Gemeinde ist auf einem guten Weg, wenn der
Raiffeisen Markt gebaut und auch dieses Projekt umgesetzt werde. Daher sei er
dafür, diese Fläche zu überplanen.
Bernd Hinrichs kann
dazu sagen, dass hier das Gesamtkonzept zu betrachten sei und der Wille eines
Umzugs von Gardeur dazu gehöre. In den Verhandlungen wurde ein entsprechendes
Abkommen mit Gardeur getroffen. Sie möchten unbedingt in Augustfehn bleiben, da
Verkauf in dieser Region sich lohne. Es gebe hier eine gute Basis, um dieses
Konzept auf den Weg zu bringen und er bittet dabei um Unterstützung. Die Herren
Hinrichs verabschieden sich.
Frau Abel und Frau von Lewen bedanken sich für die Aufmerksamkeit und verabschieden sich ebenfalls.