Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes und die damit verbundene Zusammenlegung der beiden Grundzentren Apen und Augustfehn I gemäß den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.02.2023 vorgestellten Ausführungen.
Sachverhalt:
Um den Entwicklungen im Bereich des Einzelhandels im Gebiet der Gemeinde Apen gerecht zu werden, ist eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen angezeigt. Derzeit gibt es mit den Orten Augustfehn I und Apen zwei Grundzentren, welche sich in der gegenseitigen Entwicklung beeinträchtigen. Ziel der Fortschreibung ist es, die beiden Grundzentren zu einem Grundzentrum zusammenzulegen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.02.2023 durch die beauftragte Gutachterin Frau Staiger von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die entstehenden Kosten werden aus dem Budget Planungskosten gezahlt.
Anlagen: