Betreff
TV Apen; "Bewegung und Begegnung am Festungsstadion"
Vorlage
VO/704/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen begrüßt das Vorhaben „Bewegung und Begegnung am Festungsstadion“. Das Projekt wird mit einer Summ von 40.500 Euro unterstützt. Vorrangig sind Mittel aus den Sportförderprogrammen des Landkreises und der Gemeinde Apen zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

Der TV Apen ist darum bemüht, sein Sportangebot auszuweiten und dem sich ändernden Gesellschaftsgefüge, also dem demographischen Wandel, anzupassen. Hier wurde mit den politischen Gremien bereits die Erweiterung der Sporthalle in Apen diskutiert. Mit Datum vom 28.06.2020 hat der TV Apen den Antrag auf Anbau eines Gymnastikraumes an die Sporthalle Apen widerrufen. Der TV Apen möchte stattdessen einen Antrag im Rahmen der Dorferneuerung stellen, um das Umkleidegebäude des Vereins am Festungsstadion aufzustocken. In dem so entstandenen Raum sollen Sportangebote für Senioren*innen, Kinder jeglichen Alters und Angebote im Gesundheits- und Reha-Sportbereich etabliert werden.

 

Der TV hat die Antragstellung bereits vorbereitet, Beratungsgespräche mit der Umsetzungsbegleitung, NWP, und der Gemeinde sind geführt worden, ein Architekt hat Planunterlagen erstellt und ein Finanzierungsplan existiert. Diese Unterlagen wurden der Gemeinde zur Verfügung gestellt, da damit ebenfalls ein finanzieller Zuschuss bei der Gemeinde beantragt wird.

 

Die Besonderheit dieses Antrages im Vergleich zu weiteren privaten Anträgen, und damit auch Anträgen von Vereinen, sei hier noch einmal hervorgehoben. Denn es geht hier um das zur Verfügung stellen von Sportangeboten, die in der Regel in öffentlichen Sporthallen angeboten werden. Dieser Umstand führte letztlich zur Beantragung eines Anbaus an der Sporthalle in Apen. Mit dem nun geplanten Projekt wird dieses Sportangebot privat bzw. vereinsintern nach Möglichkeit realisiert. Dies ist bei der Beratung über einen gemeindlichen Zuschuss zu berücksichtigen. Gleichermaßen ist zu berücksichtigen, dass vorrangig Mittel aus der Sportförderung des Landkreises und auch der Gemeinde zu verwenden sind.

 


Finanzielle Auswirkung:

Dorferneuerungsmittel in Höhe von 150.000 € sind im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen (INV21.0003), davon 109.500 € als Zuwendung vom Land, 40.500 € als Eigenanteil der Gemeinde. Der Eigenteil ist nicht projektbezogen, sondern ist jährlich auf die zu unterstützenden Projekte bzw. Anträge zu verteilen. 

 

 


Anlagen:

-       Antrag des TV-Apen