Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen begrüßt das Vorhaben „Bewegung und
Begegnung am Festungsstadion“. Das Projekt wird mit einer Summ von 40.500 Euro
unterstützt. Vorrangig sind Mittel aus den Sportförderprogrammen des
Landkreises und der Gemeinde Apen zu beantragen.
Sachverhalt:
Der TV Apen ist darum bemüht, sein
Sportangebot auszuweiten und dem sich ändernden Gesellschaftsgefüge, also dem
demographischen Wandel, anzupassen. Hier wurde mit den politischen Gremien
bereits die Erweiterung der Sporthalle in Apen diskutiert. Mit Datum vom
28.06.2020 hat der TV Apen den Antrag auf Anbau eines Gymnastikraumes an die
Sporthalle Apen widerrufen. Der TV Apen möchte stattdessen einen Antrag im
Rahmen der Dorferneuerung stellen, um das Umkleidegebäude des Vereins am
Festungsstadion aufzustocken. In dem so entstandenen Raum sollen Sportangebote
für Senioren*innen, Kinder jeglichen Alters und Angebote im Gesundheits- und
Reha-Sportbereich etabliert werden.
Der TV hat die Antragstellung
bereits vorbereitet, Beratungsgespräche mit der Umsetzungsbegleitung, NWP, und
der Gemeinde sind geführt worden, ein Architekt hat Planunterlagen erstellt und
ein Finanzierungsplan existiert. Diese Unterlagen wurden der Gemeinde zur
Verfügung gestellt, da damit ebenfalls ein finanzieller Zuschuss bei der
Gemeinde beantragt wird.
Die Besonderheit dieses Antrages
im Vergleich zu weiteren privaten Anträgen, und damit auch Anträgen von
Vereinen, sei hier noch einmal hervorgehoben. Denn es geht hier um das zur
Verfügung stellen von Sportangeboten, die in der Regel in öffentlichen
Sporthallen angeboten werden. Dieser Umstand führte letztlich zur Beantragung
eines Anbaus an der Sporthalle in Apen. Mit dem nun geplanten Projekt wird
dieses Sportangebot privat bzw. vereinsintern nach Möglichkeit realisiert. Dies
ist bei der Beratung über einen gemeindlichen Zuschuss zu berücksichtigen.
Gleichermaßen ist zu berücksichtigen, dass vorrangig Mittel aus der
Sportförderung des Landkreises und auch der Gemeinde zu verwenden sind.
Finanzielle
Auswirkung:
Dorferneuerungsmittel in Höhe von 150.000 € sind im
Haushaltsjahr 2021 vorgesehen (INV21.0003), davon 109.500 € als Zuwendung vom
Land, 40.500 € als Eigenanteil der Gemeinde. Der Eigenteil ist nicht
projektbezogen, sondern ist jährlich auf die zu unterstützenden Projekte bzw.
Anträge zu verteilen.
Anlagen:
- Antrag des TV-Apen